Internet, Direktversicherer und Discounter machen dem angestammten Außendienst der Versicherer immer mehr zu schaffen.
Auch für Versicherungsmakler gibt es Probleme, weil die billigsten Versicherer für sie oft nicht vermittelbar sind, weil sie nicht mit Maklern zusammenarbeiten oder keine Vergütung (Courtage) zahlen.
Während Direktversicherer und Discounter meist Standardverträge mit mehr oder weniger eingeschränktem Schutz bieten und der Kunde beim Leistungsvergleich im Internet in der Regel einfach überfordert ist, wird der Makler schon aus Eigeninteresse den Bedarf sorgfältig prüfen.
Bei Bedarf kann der Makler auch in Standardverträgen nicht versicherte Risiken zu günstigen Beiträgen absichern.
Makler können dem wirklichen Bedarf entsprechendem Versicherungsschutz anbieten.
Neuerdings versuchen immer mehr Makler als "Honorarberater" ihr Brot zu verdienen: Der Kunde zahlt für die Vermittlung ein vorher zu vereinbarendes Honorar, dafür prüft und vermittelt der "Honorarberater" ggfls. auch Direktversicherer. Wird an einen konventionellen Versicherer vermittelt, erhält der Kunde die vom Versicherer gezahlte Vergütung.
AssCompact meldet unter dem Titel "Honorarberatung bekommt eigenes Gesetz" am 21. Februar 2010:
"Das Bundesministerium der Finanzen hat Vertretern der Finanzbranche den Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt. In dem Entwurf wurde die Honorarberatung ausgeklammert und soll mit einem "Spezialgesetz" geregelt werden. Darauf weist der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) hin.
Der Verbund Deutscher Honorarberater wird gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Honorarberater zum vorgelegten Diskussionsentwurf Stellung nehmen. Es gelte jedoch als sicher, dass die heute zum Teil von diversen Anbietern unter dem Label der Honorarberatung praktizierten Geschäftsmodelle, sogenannte Mischmodelle in denen sich der Berater über seine Vergütung und Beratung von Fall zu Fall entscheidet, nicht mehr möglich sein werden. Dies wird seitens des VDH begrüßt."
Das Modell "Honorarberatung" ist noch unausgegoren und aus verschiedenen Gründen noch umstritten. Wer bereit ist, Honorar zu zahlen, kann sich an einen zugelassenen Versicherungsberater mit klarem Berufsbild wenden.
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¹)Nettotarife: Die Gesamtprämie
enthält u. a. die Abschluß- und laufenden Vergütungen für den Vermittler. In Netto-Tarifen ist dieser
Bestandteil des Beitrags nicht enthalten. Es gibt bisher nur ganz wenige Gesellschaften, welche solche Tarife
anbieten.