Neuerdings versuchen einige Versicherer ihr stagnierendes Geschäft durch den Verkauf von Policen über Lebensmittel- oder Kaffeefilialen zu beleben.
Die Discounter versuchen, das Geschäft zu beleben, indem sie z. B. für den Abschluß einer Zahn- Zusatzversicherung eine elektrische Zahnbürste (Tchibo) oder beim Abschluß einer Hausratversicherung einen 40 € - IKEA - Gutschein (Postbank) "schenken" – und das Aufsichtsamt¹) schaut offenbar großzügig darüber hinweg.
Das Konzept, viel mehr als Kaffee zu verkaufen, hat Tchibo wie kein anderer verinnerlicht. Allerdings scheinen die Erwartungen grösser als das tatsächlich erzielte Umsatz-Plus. So hat z. B. die AXA nach zwei Jahren die Zusammenarbeit mit Tchibo aufgekündigt. Seit Anfang 2011 hat sich Tchibo ganz aus dem Versicherungsvertrieb zurückgezogen.
Ob die derzeitigen Versuche von ARAG, Rheinland und anderen erfolgreicher verlaufen, muß sich erst noch zeigen.
Unklar ist in allen Fällen der Status und damit die Haftung des Vermittlers gegenüber dem Kunden, wer berät und trägt die Folgen falscher Beratung? Es wird sich zeigen, ob das Aufsichtsamt seine Pflichten ernst nimmt und für Klärung sorgt oder ob erst im europäischen Rahmen für Klarheit gesorgt wird.
Interessenten sind jedenfalls gut beraten, wenn sie ich vor Abschluss eines Vertrages so weit als möglich informieren. Das gilt übrigens für jeden Vertragsabschluss, unabhängig vom Vermittlertyp.
Quelle: versicherungstip, vereinigt mit Rententip Nr. 46, 48/2010 und 03/2011
Prüfen Sie die Bedingungen vor einem Abschluß!
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¹) Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)