Versicherungsberater sind nicht zu verwechseln mit Versicherungsvertretern oder Versicherungsmaklern, die teilweise auch unter der irreführenden Bezeichnung "Versicherungsberater" auftreten.
Versicherungsberatung darf nur von einem Berater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß § 34 e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten hat. Bis zur Einführung der Versicherungsvermittler-Richtlinien galt eine vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz erteilte Erlaubnis.
Versicherungsberater beraten ihre Klienten (Kunden) bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, suchen günstige Versicherungsunternehmen und unterstützen ihre Klienten im Schadensfall.
Versicherungsberater dürfen von Versicherungsunternehmen keine Provision oder Courtage annehmen.
Der Versicherungsberater vereinbart deshalb mit dem Klienten ein Honorar, auch in der Höhe ähnlich wie ein Rechtsanwalt. Versicherungsberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Mitarbeiter und sonstige Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.
Am 22.12.2009 waren bundesweit 174 Versicherungsberater registriert, am 01.04.2011 waren es 205. Diesen (derzeit) 205 registrierten Versicherungsberatern stehen insgesamt 256.958 registrierte Vermittler (gebundene Vertreter und Makler nach § 34 d Absatz 1 bzw. Absatz 4 GewO) gegenüber (Quelle: DIHK Service GmbH).
Im Mitgliederverzeichnis des BVVB (Bundesverband der Versicherungsberater e.V.) sind im Januar 2011 99 Mitglieder genannt. Bei Interesse können Sie sich wenden an: