Die private Unfallversicherung kann aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt werden, dient aber in erster Linie der Absicherung für den Invaliditätsfall. Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: der Schutz vor dauerhaften Einkommensausfällen und der finanzielle Ausgleich für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Bestehende gesetzliche Versicherungen sind nicht ausreichend, weil sie nur eine Grundsicherung bieten und z. B. für
überhaupt nicht zahlen.
Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer oder Schüler zahlt nur für Schul- und Berufsunfälle, aber vier von fünf Unfällen geschehen in der Freizeit.
Mit einer Unfallversicherung können Sie Unfälle nicht vermeiden, aber die
wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls mildern.
Die Leistungen können dazu dienen, Einkommensverluste und Einbussen an Lebensqualität auszugleichen.
Die Bedeutung der Unfallversicherung ist nicht nur auf die Absicherung der Erwerbsfähigkeit beschränkt. Vielmehr nehmen Freizeitaktivitäten einen immer größeren Stellenwert ein und man möchte daher nach einem Unfall die finanziellen Mittel haben, um dauernde Beeinträchtigungen der Lebensqualität auszugleichen.
Der Grad der Invalidität bemisst sich daher seit 1988 nicht mehr nach der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, sondern nach der Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Für über 80 % aller Fälle dienen dabei die sogenannten Gliedertaxen, in denen für die betroffenen Körperteile festgelegte Invaliditätsgrade als Grundlage dienen.
Wenn die Invalidität danach nicht bemessen werden kann (z. B. bei Verletzungen innerer Organe), wird der Grad der allgemeinen Beeinträchtigung ärztlich eingeschätzt.
Bei der Absicherung für den Invaliditätsfall wird zwischen einer Kapitalleistung und der Absicherung einer lebenslangen monatlichen Rente unterschieden. Die Unfall-Rente leistet in der Regel ab 50 % Invalidität und dient daher zur Absicherung schwerer Unfallfolgen. Der Vorteil der Unfall-Rente liegt in der Garantie eines regelmäßigen, lebenslangen Einkommens.
Aber auch in steuerlicher Hinsicht ist die Unfall-Rente attraktiv, da nur der so genannte Ertragsanteil (z. B. bei Rentenbeginn mit 40 Jahren = 38 % der Rente oder mit 60 Jahren = 22 % der Rente) steuerpflichtig ist.
Will man dagegen von den Zinserträgen aus einer Kapitalleistung leben, sind die Erträge in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Zudem müsste man mit den starken Schwankungen des Kapitalmarktes leben. Die Kapitalleistung eignet sich daher vor allem als Überbrückungsgeld bis zum Rentenalter, für einmalige Aufwendungen zur Milderung der Unfallfolgen sowie als Schmerzensgeld für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Es empfiehlt sich somit die Versicherung einer Unfall-Rente für schwere Unfallfolgen (Leistung ab 50 % Invalidität) und eine ergänzende Kapitalleistung mit Leistungen schon ab 1 % Invalidität.
Quelle: InterRisk Versicherungen, Wiesbaden u.a.
Hinweis:
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfangreicheren Schutz, ist
aber der Höhe nach begrenzt (auch durch den Beitrag) oder kann oft aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht
mehr abgeschlossen werden.