weiter zu Seite 2 siehe auch: nicht alles ist sinnvoll
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Absicherung der Invalidität durch einen Unfall. Wenn das Geld knapp ist, reicht die Versicherung für den Fall der Invalidität. Alle weiteren Leistungen (siehe 2) können im Einzelfall sinnvoll sein, kosten aber natürlich Beitrag.
Bei gesundheitlichen Dauerschäden (Invalidität) als Folge eines versicherten Unfalles wird die vereinbarte Kapitalleistung oder die vereinbarte Rente gezahlt, gegebenenfalls aufgestockt durch die vereinbarte Progression.
Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit einer Grundsumme von mindestens 100.000 € versichern. Zusätzlich sollte eine Progression von 225 % vereinbart werden. Dann stehen bei 100 % Invalidität 225.000 Euro zur Verfügung.
Bei dem Ernährer einer Familie sollte man die Invaliditätsgrundsumme nach seinem Alter und Einkommen festlegen. Allerdings werden die an sich notwendigen hohen Summen nicht immer bezahlbar sein. Bei Vereinbarung einer vernünftigen Progression reichen zur Not auch niedrigere Summen aus.
Eine Faustregel lautet:
30 Jahre = das sechsfache Bruttojahreseinkommen
40 Jahre = das fünffache Bruttojahreseinkommen
50 Jahre = das vierfache Bruttojahreseinkommen.
Quelle: BdV 2010
Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe kann die Invaliditätssumme entsprechend reduziert oder ganz wegfallen und auf eine Progression verzichtet werden.
Die Beiträge Erwachsener werden meist nach zwei Gefahrengruppen berechnet:
Mit einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof die bisherige Preiskalkukation der Versicherer gekippt. Ab 2012 dürfen Prämien nicht mehr vom Geschlecht abhängig sein. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass handwerklich tätige Frauen ab 2012 höhere Beiträge zahlen müssen als bisher. Derzeit werden Frauen von fast allen Versicherern unabhängig vom Beruf in die Tarifgruppe A eingestuft.
Für die Versicherung liegt Invalidität dann vor, wenn als Folge eines Unfalles die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf Dauer beeinträchtigt ist, sie muß innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Unfall eintreten und (meist) innerhalb von drei weiteren Monaten geltend gemacht werden.
Keinen Ersatz erhalten Versicherte für Schäden, die entstehen, wenn sie nach einem Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben können, Berufsunfähigkeit ist nicht versichert.
Die Leistungen bestimmen sich allein nach der Schwere der Behinderung durch den versicherten Unfall. Ob der Versicherte wegen seiner Invalidität weiter arbeiten kann oder nicht, ist nicht maßgeblich.
Die Absicherung hat das Ziel, bei Tod durch Unfall die Hinterbliebenen des Versicherten zu versorgen oder Ansprüche von Dritten abzusichern (z. B. Hypothekendarlehen).
Allerdings: Falls eine hohe Absicherung erforderlich ist und der Gesundheitszustand es erlaubt, sollte besser eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, welche unabhängig von der Todesursache – nicht nur bei Unfalltod – zahlt: Der Bedarf ist nicht abhängig von der Todesursache!
Je nach den vereinbarten Bedingungen werden im Invaliditätsfall Vorschüsse nur bis zur vereinbarten Todesfallsumme gezahlt. Für diesen Fall sollte immer eine geringe Todesfallsumme mitversichert werden. Immer mehr Versicherer gewähren inzwischen Vorschüsse auch ohne vereinbarte Todesfallsumme.