Die Versicherungssumme für den Invaliditätsfall kann für jeden Versicherungsbedarf in der passenden Variante abgeschlossen werden. Die Höhe der Versicherungssumme muß sich nach persönlichem Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten richten.
Diese Versicherungsform sollte wählen, wer auch bei niedrigen Invaliditätsgraden auf relativ hohe Leistungen Wert legt. Das gilt z. B. für handwerklich Tätige, bei denen oft schon bei geringer Invalidität eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit eintritt.
Der zu entschädigende Teil der Versicherungssumme entspricht bei der Invalidität ohne Progression dem jeweils festgestellten Invaliditätsgrad.
Wer bei niedrigen Invaliditätsgraden nicht auf hohe Invaliditätsleistungen angewiesen ist, kann bei Vereinbarung einer Invalidität mit Progression durch Abschluss einer niedrigeren Grundversicherungssumme Geld sparen.
Bei einer progressiven Unfallversicherung steigen die Leistungen mit zunehmenden Invaliditätsgrad überproportional - bis zum Zwei-, Drei-, Fünf- oder Mehrfachen der Grundversicherungssumme.
Wenn Sie Wert auf höhere Entschädigung bei höherer Invalidität legen, können Sie
Progression vereinbaren. Bei einer Grundversicherungssumme in Höhe
von 100.000 € und 100 %
Invalidität bekommen Sie dann bei
| Progression | Höchsersatz |
|---|---|
| ohne | 100.000 € |
| 225 % | 225.000 € |
| 300 % | 300.000 € |
| 350 % | 350.000 € |
| 400 % | 400.000 € |
| 500 % | 500.000 € |
| 1.000 % | 1.000.000 € |
Bitte beachten Sie aber: Die progressive Leistung steigt erst ab 25 % – und
natürlich kostet auch die Progression Geld. Da sich die meisten Invaliditätsfälle unterhalb von
60 % bewegen, empfehle ich, eher eine niedrigere Progression und eine höhere
Grundversicherungssumme zu wählen.
Sie erreichen ohne oder mit geringer Progression für das gleiche Geld eine höhere Versicherungssumme und höhere Entschädigungen auch schon bei niedriger Invalidität. Falls Sie sich für Progression entscheiden, empfehle ich Progressionsstaffeln von 225 %, 300 % oder maximal 350 %.
Sogenannte "Spitzenprogression" sind nur in Ausnahmefällen empfehlenswert
Spitzenprogression bedeutet, daß (meist) erst ab 90 % Invalidität die vier-, fünf-
oder sechsfache Grundversicherungssumme ausgezahlt wird. Der Grundgedanke dabei ist, daß für einen niedrigeren
Beitrag bei Invalidität über 90 % relativ grosse Summen zur Verfügung stehen.
Da sich die meisten Invaliditätsfälle zwischen 15 und 60 % bewegen, empfehle ich eine höhere Grundversicherungssumme mit niedriger Progression (etwa 225 % bis 300 %).
Progressionen über 350 % biete ich nur auf besonderen Wunsch an.