Bei der Mediation handelt es sich um eine außergerichtliche Konfliktlösung mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und unabhängigen Vermittlers, dem Mediator. Er spricht nicht Recht zugunsten einer Partei, sondern ist darum bemüht, den Konflikt mit beiden Parteien zu lösen.
Bei der Mediation beteiligen sich also beide Parteien an der Lösung des Konflikts – und Ihr Rechtschutzversicherer übernimmt die Kosten.
Die Mediation hat besonders bei den alltäglichen Streitigkeiten des Lebens – wie im Zivilrecht – ihre Stärken: Ob bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits: In diesen Fällen macht es oft nicht viel Sinn, dauerhaft miteinander im Clinch zu liegen und über Monate oder Jahre hinweg für sein Recht zu kämpfen. Schließlich wohnen Sie mit dem Nachbar auch nach dem Prozess weiterhin Tür an Tür. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Rechtsschutz, ob eine Mediation für Ihren Fall geeignet ist.
Die meisten Menschen wollen keine langwierigen Gerichtsverfahren, immer mehr Menschen setzen auf die außergerichtliche Konfliktlösung, also auf Mediation: Zwei Streitparteien bemühen sich, frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden.
Dabei begleitet und führt ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, die beiden Streitparteien auf dem Weg hin zu einem Kompromiss.
Der große Vorteil einer erfolgreichen Mediation liegt darin, dass beide Seiten Zeit und Nerven sparen – und unter Umständen auch viel Geld.
Nur mit einer Rechtsschutzversicherung erhalten die Menschen schon heute die Möglichkeit, die Chancen einer außergerichtlichen Einigung auszuloten und kennenzulernen – und das im Rahmen des Versicherungsvertrags sogar kostenlos.
Die Mediation ist dabei ein zusätzliches Angebot der Rechtsschutzversicherer.
Übrigens: Sollten Sie mit dem Ergebnis der Mediation nicht einverstanden sein, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen, welchen Ihr Rechtsschutzversicherer dann auch finanziert.
Bei Rechtsstreitigkeiten war Mediation bisher kaum ein Thema. Aber diese neue Art der Streitbeilegung wird immer erfolgreicher. Sie spart Zeit, Kosten und jede Menge Nerven. Hier nur ein Beispuiel aus der Praxis:
Von einem Tag auf den anderen wird der Mann ein Pflegefall. In der gemeinsamen Wohnung kann ihn seine Frau nicht betreuen. Er muss in ein Pflegeheim. Für die Frau allein ist die alte Wohnung jetzt zu groß und zu teuer. Sie will sie kündigen und eine kleinere suchen. Der Mietvertrag wird dabei zum Problem:
Im Glauben an eine sorgenfreie Zukunft hatte das Ehepaar einen Zeitmietvertrag über zwölf Jahre unterschrieben, mit einer langen Kündigungsfrist von einem Jahr.
Die Ehefrau ruft den Vermieter an. Der pocht auf den Mietvertrag. Die Fronten verhärten sich: Die beiden Seiten sprechen nicht mehr miteinander, nur noch Briefverkehr. Der Vermieter hat Angst vor Mietausfällen, will seine Mieterin nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen. Er glaubt, er werde so schnell keinen Nachmieter finden.
Die Frau will so schnell wie möglich ausziehen, sie kann die Wohnung nicht halten. Sie ist kurz davor, sich einen Anwalt zu nehmen, ruft ihre Rechtsschutzversicherung an.
"Sofort haben wir uns gedacht, dass dieser Fall nicht erst im Gerichtssaal, sondern mittels einer Mediation viel besser gelöst werden kann", erinnert sich Christine Lewetz, Prokuristin und Abteilungsleiterin im Leistungsmanagement Rechtsschutz bei der D.A.S. in München. "Es war schnell klar, dass die Ehefrau eigentlich nicht vor Gericht gehen wollte, eine Klage nur als Ultima Ratio begriff."
Bei einer Mediation setzen sich beide Parteien an einen Tisch und erarbeiten gemeinsam eine Lösung ihres Problems. Immer sitzt ein unabhängiger und unparteiischer Mediator mit am Tisch, der das Gespräch moderiert, sich jedoch bei der Lösung des Konflikts möglichst zurückhält.
"Bei einer Mediation finden die Parteien eigenständig eine Lösung. Dadurch werden die Lösungen sehr viel stabiler, weil man sich und seine Interessen in der Lösung wiederfindet,"
sagt Lewetz, die selbst eine Mediatorenausbildung hat. Das sei etwas völlig anderes, als wenn der Richter entscheidet, wie ein Konflikt gelöst wird. Aus diesem Grund sind Mediationen auch so erfolgreich.
In der Regel sind Mediatoren unter anderem Anwälte oder Psychologen, aber auch Richter können Mediatoren sein. Bei einer sogenannten gerichtsinternen Mediation übergibt ein Richter das Verfahren an einen anderen Richter als Mediator, der mit dem Verfahren bis dahin nichts zu tun hatte und dessen Fachgebiet nicht jenes des Falls sein muss. Solche gerichtsinternen Mediationen nehmen zu; in mehreren Bundesländern gibt es mittlerweile Pilotprojekte.
Mediatoren müssen keine Anwälte sein. Hochqualifiziert und mit einer einheitlichen Ausbildung können sie aus allen Berufen kommen. So können noch mehr Rechtsschutzversicherte von einer Mediation profitieren.
Quelle: GDV¹), Positionen ZU POLITIK, WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT
__________________________________________________________
GDV¹) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)