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Förderrente (Riesterrente)

Der Staat kürzt die Rente und erwartet von Ihnen, privat vorzusorgen!

Förderrente (Riester-Rente)
Nach ernst zu nehmenden Prognosen wird die gesetzliche Rente bis zum Jahr 2030 höchstens etwa 40% des Arbeitseinkommens betragen. Der Vorteil der Förderrente ist ein vom Staat "geförderter" Einstieg in die private Altersvorsorge.

Nachteil: Viele eigentlich Berechtigte werden es sich bei den heute teilweise bezahlten Löhnen gar nicht leisten können, die geforderten Mindestbeiträge zu bezahlen.

Es stellt sich auch die Frage, warum ein Geringverdiener sich die Beiträge vom Mund absparen soll, wenn ihm später die Leistungen aus der Förderrente auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Der wirkliche Gewinner ist der Erfinder der Förderrente selbst, der ehemalige SPD-Minister Walter Riester: er tingelt von Vortrag zu Vortrag vor Bank- und Versicherungsmitarbeitern, um sein schlecht zu erkärendes Produkt doch noch zum Laufen zu bringen – um, nach Riesters Worten,

"die Qualität der Beratungsleistungen (zu) steigern und Fehlberatungen im wichtigen Feld der Altersvorsorge (zu) verhindern."     (Interview mit poolnews 02/11 Seite 59)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können alle Personen, die Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zahlen. Zu dieser Gruppe zählen:

Leben Ehegatten zusammen und ist nur ein Ehegatte durch die Förderung begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, Zulagen zu erhalten, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht. Das gilt allerdings nur, soweit er nicht zu der nicht geförderten Gruppe (siehe unten) gehört.

Nicht gefördert werden zum Beispiel:

Im Sinne der Förder-Rente ("Rister-Rente") nicht geförderte Personen können sich mit Hilfe der "Rürup-Rente" eine geförderte Altersversorgung aufbauen.

© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 06.02.2012
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