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Rentenversicherung


Unterschied Private Rentenversicherung - Kapital-Lebensversicherung
Versicherte Rente - Gesamtrente
Was ist Rentengarantiezeit?
Bedarfsgerechte Vertragsgestaltung
Wonach richtet sich der Beitrag?
 
 

Ist eine Private Rentenversicherung sinnvoll?

Rechenmaschiene

Die Menschen werden immer älter, ein langes Leben muss jedoch auch lange finanziert werden. Es ist deshalb sinnvoll, eine private Rentenversicherung abzuschliessen.


Die Frage nach der Notwenigkeit einer privaten Rentenversicherung kann nur mit einem deutlichen "ja" beantwortet werden: Die heute 30-jährigen werden nach allen Berechnungen neutraler Sachkenner im Alter von der "Gesetzlichen" bestenfalls 38 bis 43% vom Nettoeinkommen als Rente erhalten.

Es ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, für das Alter vorzusorgen.

Die private Rentenversicherung zahlt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, zum Beispiel ab Alter 60, 61, 62 oder 65 Jahre, lebenslang die vereinbarte garantierte Rente zuzüglich der Gewinnanteile. Bei Ablauf besteht meist ein Kapitalwahlrecht.

Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto günstiger sind die Beiträge, weil lange Laufzeit und Zinseszins-Effekt für einen hohen Ertrag sorgen.

Ein heute 20-jähriger erreicht mit einem monatlichen Beitrag von 50 Euro eine garantierte Rente von 200 Euro, und eine Gesamtrente inclusive Überschussanteilen nach derzeitigem Stand von rund 450 Euro zum Alter 65.

Die private Rentenversicherung kann sehr flexibel gestaltet werden. So ist es möglich, in jungen Jahren bei gutem Verdienst für 12, 15 oder mehr Jahre Beitrag zu zahlen, die Rente aber erst ab Alter 62 Jahre oder später  lebenslang  zu beziehen.

Die Rente kann sofort nach Einzahlung eines Beitrags (Einmalbeitrag) beginnen oder aufgeschoben werden, siehe "aufgeschobene Rente"

Es kann ein flexibler Beginn vereinbart werden, so dass Sie nach Bedarf zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr (oder später) die Rente abrufen können.

Die private Rentenversicherung eignet sich auch für Personen, die zu krank sind, um eine Kapital-Lebensversicherung abzuschliessen, weil keine Gesundheitsprüfungen erfolgen.

Es kann eine Mindestlaufzeit für die Rente vereinbart werden; die Rente wird auch dann weitergezahlt, wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn verstirbt.

Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn kann die Rente bei entsprechender Vereinbarung bei Vertragsbeginn zu einem Teil, meist 50% oder 60%, auf eine(n) Hinterbliebene(n) übergehen.

Sprechen wir über den für Sie richtigen Schutz, rufen Sie mich einfach an:

Telefon   (0761)   27 45 74

oder schicken Sie mir eine e-mail.

Siehe auch  Alterseinkünftegesetz   Besteuerung der Renten   Die neue Altersversorgung
 
und   Basisrente - Förderrente - Betriebliche Altersversorgung - Private Altersversorgung


 

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Unterschied
Private Rentenversicherung - Kapital-Lebensversicherung

Keine Todesfallabsicherung!

Im Unterschied zur Kapital-Lebensversicherung sichert die private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko einer versicherten Person ab.

Beitragsrückzahlung

Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn werden die Beiträge (ohne Teilzahlungszuschläge) zuzüglich der angefallen Gewinnanteile an den Begünstigten ausgezahlt.

Aber Vorsicht:
Es gibt auch Tarife bei welchen bei Tod vor Rentenbeginn keine Rückzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen. Solche Tarife bieten dann meist eine geringfügig höhere garantierte Rente und sind deshalb für Alleinstehende besonders geeignet.

Keine Gesundheitsfragen

Die bei Lebensversicherungen üblichen Gesundheitsfragen entfallen. Eine private Rentenversicherung können daher auch Personen abschließen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen ein Lebensversicherungsvertrag abgelehnt werden würde.
Aber: Soll zur Rente eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden, erfolgt eine normale Gesundheitsprüfung!

Höhere Rendite als Kapital-Lebensversicherung

Die private Rentenversicherung erzielt auf Grund des entfallenden Risikobeitrags für den Todesfall eine höhere Rendite als die klassische Kapital-Lebensversicherung.

Private Rente und Steuer

Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen gehören als wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften und sind mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Je später die Rentenzahlung beginnt, um so niedriger ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Was ist "Ertragsanteil"?

"Erträge" sind (z.B.) Zinsen und Zinseszinzen auf die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile.

Der steuerpflichtige Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und bleibt für die Dauer des Rentenbezuges unverändert.

Zu den derzeit gültigen Steuersätzen siehe: Private Renten


 

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Versicherte Rente - Gesamtrente

Garantiert wird von den Versicherern die versicherte Rente, von einzelnen Gesellschaften auch als Garantierente bezeichnet. Die Gesamtrente ist die garantierte Rente zuzüglich angefallener Überschußanteile.

Die bei Vertragsabschluß genannten Überschußanteile können nicht garantiert werden und sind unverbindlich; sie können sich auch während der Laufzeit veränder.

Die Angaben sind lediglich eine Prognose, die sich auf die Erfahrungswerte der Entwicklung von Gewinnanteilen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in der Vergangenheit stützt.

Gewinnanteile werden vielfach zu großzügig angenommen. Auch die längere Lebenserwartung kann zur Verminderung der Gewinnanteile beitragen; die garantierte Rente kann nicht gekürzt werden.

Vor allem bei jungen Gesellschaften sind die Angaben zu den zu erwartenden Gewinnanteilen mit Vorsicht zu genießen. Es können ja noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Aber auch einige "Altgesellschaften" wurden in jüngster Zeit vom Aufsichtsamt aufgefordert, ihre Überschüsse realistischer zu prognostizieren.

Garantierente + Überschüsse = Gesamtrente


 

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Was ist Rentengarantiezeit?

Rente lebenslang

Grundsätzlich wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt. Verstirbt die versicherte Person, endet die Rentenzahlung.

Zur Absicherung der Hinterbliebenen kann eine Rentengarantiezeit von 5, 10 oder mehr Jahren vereinbart werden:
Stirbt der Versicherungsnehmer in dieser Garantiezeit, erhält die bezugsberechtigte Person die noch für die Rentengarantiezeit ausstehende Rente (meist) als einmaligen Kapitalbetrag; die Rente kann auch einfach für die restliche Dauer der Garantiezeit weiterlaufen. Nach Ablauf der Garantiezeit erlöschen alle Ansprüche.


 

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Bedarfsgerechte Vertragsgestaltung

Der Vertrag einer privaten Rentenversicherung kann den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entsprechend vereinbart werden. Er kann als
 


vereinbart werden.

Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch entscheiden, ob er die Versicherungsleistung doch lieber ausbezahlt haben möchte, oder die lebenslange Rentenzahlung wünscht.


Was ist "aufgeschobene Rente"?

Aufgeschoben bedeutet, daß eine Versicherung mit laufender oder einmaliger Beitragszahlung abschlossen wird, die Rentenzahlung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa mit 60, 63 oder 65 Jahren, beginnt. Die Rentenzahlung wird bis zur Fälligkeit aufgeschoben.

Die Rentenversicherung eignet sich auch für junge Leute, die jetzt etwas für später abzweigen können, aber nicht für 25 oder mehr Jahre Beitrag zahlen wollen. Es ist ohne weiteres möglich, nur fünf, zehn oder zwölf Jahre Beitrag zu zahlen und die Rente ab dem 60. Lebensjahr oder später lebenslang zu beziehen.


Rente zum Einmalbeitrag

Neben der aufgeschobenen Rentenversicherung mit laufendem Beitrag kann auch eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag vereinbart werden. Bei Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag gibt es zwei Formen:
 

  1. Die sofort beginnende Rentenversicherung.
    Die bestehende Altersversorgung wird gegen Zahlung eines Kapitalbetrages sofort ergänzt. Die Rentenzahlung beginnt mit dem der Einzahlung folgenden Monat.
     
  2. Die aufgeschobene Rentenversicherung.
    Der Beitrag wird sofort eingezahlt, die Rente beginnt zu einem späteren Zeitpunkt.

Kann eine Hinterbliebenen-Rente versichert werden?

Bei Bedarf kann eine eine Hinterbliebenenrente in Höhe von zum Beispiel 50% oder 60% der Versichertenrente vereinbart werden.

Die mitversicherte Person muss nicht der Ehegatte sein, sie muß aber bei Abschluß des Vertrages festgelegt werden. Im Falle des Todes des Erstversicherten erhält dann der überlebende Partner die im Vertrag vereinbarte Hinterbliebenenrente.


 

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Wonach richtet sich der Beitrag?

Der Beitrag richtet sich nach
 

  • Alter und Geschlecht der versicherten Person
  • der Aufschubzeit
    (Laufzeit des Vertrages bis zum Rentenbeginn)
  • der gewünschten garantierten Rente

Wird eine Hinterbliebenenrente mitversichert, ist auch Alter und Geschlecht der mitversicherten Person mit maßgebend.

Eine ärztliche Untersuchung ist bei Abschluß einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig. Soll eine Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZ) mit abgeschlossen werden, wird allerdings eine normale Gesundheitsprüfung notwendig.
 

Die Zusammenstellung erfolgt nach bestem Wissen, eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden.
Es gelten die einschlägigen Bedingungen und Gesetze.

© 2002/09 Georg Dickert, letzte Änderung 15.09.2009

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