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Rentenversicherung
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Ist eine Private Rentenversicherung sinnvoll?
Die Frage nach der Notwenigkeit einer privaten Rentenversicherung kann nur mit einem deutlichen "ja" beantwortet werden: Die heute 30-jährigen werden nach allen Berechnungen neutraler Sachkenner im Alter von der "Gesetzlichen" bestenfalls 38 bis 43% vom Nettoeinkommen als Rente erhalten. Es ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, für das Alter vorzusorgen. Die private Rentenversicherung zahlt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, zum Beispiel ab Alter 60, 61, 62 oder 65 Jahre, lebenslang die vereinbarte garantierte Rente zuzüglich der Gewinnanteile. Bei Ablauf besteht meist ein Kapitalwahlrecht. Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto günstiger sind die Beiträge, weil lange Laufzeit und Zinseszins-Effekt für einen hohen Ertrag sorgen. Ein heute 20-jähriger erreicht mit einem monatlichen Beitrag von 50 Euro eine garantierte Rente von 200 Euro, und eine Gesamtrente inclusive Überschussanteilen nach derzeitigem Stand von rund 450 Euro zum Alter 65. Die private Rentenversicherung kann sehr flexibel gestaltet werden. So ist es möglich, in jungen Jahren bei gutem Verdienst für 12, 15 oder mehr Jahre Beitrag zu zahlen, die Rente aber erst ab Alter 62 Jahre oder später lebenslang zu beziehen. Die Rente kann sofort nach Einzahlung eines Beitrags (Einmalbeitrag) beginnen oder aufgeschoben werden, siehe "aufgeschobene Rente" Es kann ein flexibler Beginn vereinbart werden, so dass Sie nach Bedarf zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr (oder später) die Rente abrufen können. Die private Rentenversicherung eignet sich auch für Personen, die zu krank sind, um eine Kapital-Lebensversicherung abzuschliessen, weil keine Gesundheitsprüfungen erfolgen. Es kann eine Mindestlaufzeit für die Rente vereinbart werden; die Rente wird auch dann weitergezahlt, wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn verstirbt. Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn kann die Rente bei entsprechender Vereinbarung bei Vertragsbeginn zu einem Teil,
meist 50% oder 60%, auf Sprechen wir über den für Sie richtigen Schutz, rufen Sie mich einfach an: Telefon (0761) 27 45 74oder schicken Sie mir eine e-mail. Siehe auch Alterseinkünftegesetz Besteuerung der Renten Die neue Altersversorgung |
Unterschied
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Versicherte Rente - GesamtrenteGarantiert wird von den Versicherern die versicherte Rente, von einzelnen Gesellschaften auch als Garantierente bezeichnet. Die Gesamtrente ist die garantierte Rente zuzüglich angefallener Überschußanteile. Die bei Vertragsabschluß genannten Überschußanteile können nicht garantiert werden und sind unverbindlich; sie können sich auch während der Laufzeit veränder. Die Angaben sind lediglich eine Prognose, die sich auf die Erfahrungswerte der Entwicklung von Gewinnanteilen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in der Vergangenheit stützt. Gewinnanteile werden vielfach zu großzügig angenommen. Auch die längere Lebenserwartung kann zur Verminderung der Gewinnanteile beitragen; die garantierte Rente kann nicht gekürzt werden. Vor allem bei jungen Gesellschaften sind die Angaben zu den zu erwartenden Gewinnanteilen mit Vorsicht zu genießen. Es können ja noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Aber auch einige "Altgesellschaften" wurden in jüngster Zeit vom Aufsichtsamt aufgefordert, ihre Überschüsse realistischer zu prognostizieren. Garantierente + Überschüsse = Gesamtrente |
Was ist Rentengarantiezeit?Rente lebenslangGrundsätzlich wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt. Verstirbt die versicherte Person, endet die Rentenzahlung. Zur Absicherung der Hinterbliebenen kann eine Rentengarantiezeit von |
Bedarfsgerechte VertragsgestaltungDer Vertrag einer privaten Rentenversicherung kann den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers
entsprechend vereinbart werden. Er kann als
vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch entscheiden, ob er die Versicherungsleistung doch lieber ausbezahlt haben möchte, oder die lebenslange Rentenzahlung wünscht. Was ist "aufgeschobene Rente"?Aufgeschoben bedeutet, daß eine Versicherung mit laufender oder einmaliger Beitragszahlung abschlossen wird, die Rentenzahlung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa mit 60, 63 oder 65 Jahren, beginnt. Die Rentenzahlung wird bis zur Fälligkeit aufgeschoben. Die Rentenversicherung eignet sich auch für junge Leute, die jetzt etwas für später abzweigen können, aber nicht für 25 oder mehr Jahre Beitrag zahlen wollen. Es ist ohne weiteres möglich, nur fünf, zehn oder zwölf Jahre Beitrag zu zahlen und die Rente ab dem 60. Lebensjahr oder später lebenslang zu beziehen. Rente zum EinmalbeitragNeben der aufgeschobenen Rentenversicherung mit laufendem Beitrag kann auch eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag vereinbart
werden. Bei Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag gibt es zwei Formen:
Kann eine Hinterbliebenen-Rente versichert werden?Bei Bedarf kann eine eine Hinterbliebenenrente in Höhe von zum Beispiel 50% oder 60% der Versichertenrente vereinbart werden. Die mitversicherte Person muss nicht der Ehegatte sein, sie muß aber bei Abschluß des Vertrages festgelegt werden. Im Falle des Todes des Erstversicherten erhält dann der überlebende Partner die im Vertrag vereinbarte Hinterbliebenenrente. |
Wonach richtet sich der Beitrag?Der Beitrag richtet sich nach
Wird eine Hinterbliebenenrente mitversichert, ist auch Alter und Geschlecht der mitversicherten Person mit maßgebend. Eine ärztliche Untersuchung ist bei Abschluß einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig. Soll eine
Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZ) mit abgeschlossen werden, wird allerdings eine normale Gesundheitsprüfung notwendig. Die Zusammenstellung erfolgt nach bestem Wissen, eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. |
© 2002/09 Georg Dickert, letzte Änderung 15.09.2009![]()
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