Für Berufstätige ergibt sich im Alter eine "Versorgungslücke", das ist der Unterschied zwischen dem Nettoverdienst und der gesetzlichen Rente. Zu berücksichtigen ist natürlich auch anderweitiges sicheres Einkommen (z. B. Mieten, Zinsen, Förder- oder private Rente und mehr).
Es läßt sich auf den Cent genau ausrechnen, welchen Rentenanspruch Sie nach heutigem Recht erworben haben, wenn Sie jetzt in Rente gehen könnten. Niemand weiß aber, wie sich die gesetzliche Rentenversicherung in der Zukunft entwickelt.
Bisher konnte ein Arbeitnehmer (bei Rentenbeginn im Alter 65 Jahre) mit etwa 60 bis 65 % seines Einkommens als Rente aus der "Gesetzlichen" rechnen. Nach ernst zu nehmenden Prognosen wird die gesetzliche Rente bis zum Jahr 2030 höchstens noch etwa 38 bis 43 % des Arbeitseinkommens betragen.
Ausserdem muss die Rente dann, zusammen mit möglicherweise erzieltem anderem Einkommen, voll versteuert werden, was nocheinmal das Alterseinkommen verringert, soweit die Freibeträge überschritten werden. Sie können davon ausgehen, daß Ihnen die gesetzliche Rente im Alter kaum die Häfte des bisherigen Nettoverdienstes bringen wird.
Rechnen Sie mit höchstens 35 % bis 40 % des letzten Bruttolohnes
Als "Normalo" bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als selbst dafür zu sorgen, daß Sie im Alter nicht am Hungertuch nagen müssen. Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto günstiger sind die Beiträge, weil lange Laufzeit und Zinseszins-Effekt für einen hohen Ertrag sorgen.
Es gibt viele Möglichkeiten, für das eigene Alter vorzusorgen, zum Beispiel:
Setzen Sie möglichst nicht nur auf eine Karte, sondern nutzen Sie mehrere Anlageformen. Aktien können höhere Renditen bringen, sind aber stark schwankungsgefährdet, das Kapital kann auch verloren gehen.
Als "Normalverdiener" müssen Sie sich aber im klaren sein, dass es meistens nicht möglich sein wird, den im Alter tatsächlich notwendigen Bedarf abzusichern. Sichern Sie deshalb zunächst die existenziellen Risiken wie Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenen (mit einer Risiko-Lebensversicherung) ab.
Mit dem dann noch möglichen Beitrag sollten Sie dauerhafte Anlagen so gestalten, dass Sie die Laufzeiten einhalten
und die vereinbarten Beträge auf Dauer zahlen können. Vorzeitige Auflösungen sind fast immer mit hohen
Verlusten verbunden.

Unter dem Sammelbegriff "Lebensversicherung" werden ganz unterschiedliche Möglichkeiten zur Absicherung
der Familie angeboten:
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen hat gravierende Auswirkungen auf die Personenversicherungen: Ab Ende 2012 sind "Unisex-Tarife" in der Lebens- und Krankenversicherung einzuführen.
Als Folge werden sich z. B. Risiko-Lebensversicherungen für Frauen deutlich verteuern, für Männer dagegen verringern. Die private Krankenversicherung sollte für Frauen günstiger werden, Männer werden künftig mehr bezahlen müssen.
Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen wird anhand der Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen ermittelt. Er darf höchstens 60 % der durchschnittlichen Rendite betragen. Endgültig festgesetzt wird er durch Verordnung des Bundesfinanzministeriums. Zum 1. Januar 2012 ist erneut eine Anpassung erfolgt: Die Sparanteile für Neuverträge werden nur noch mit 1,75 % verzinst.
Die Absenkung hat keinen "Ewigkeitswert", gilt aber für neu abgeschlossene Verträge für die ganze Laufzeit, bei Änderung erst wieder für nach Änderung abgeschlossene Verträge. Der Rechnugszins hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Die staatliche Verordnung zur Senkung des Rechnungszinses ist für alle Versicherer verbindlich, wirkt sich aber in unterschiedlicher Weise aus. Bei Versicherungen mit Sparvorgang (z. B. Kapital-Lebensversicherungen) redudieren sich die Garantieleistungen. Bei Risiko-Lebensversicherungen steigen die Bruttobeiträge. Das gilt auch für z. B. fondsgebundene Versicherungen, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Lebensversicherung in den unterschiedlichen Formen. Die
Informationen erfolgen nach bestem Wissen, es kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Es gelten immer die
individuell vereinbarten Bedingungen und die einschlägigen Gesetze.