
Die Menschen werden immer älter, ein langes Leben muss jedoch auch lange finanziert werden. Die heute
30-jährigen werden nach allen Berechnungen neutraler Sachkenner im Alter von der "Gesetzlichen"
bestenfalls 38 bis 43 % vom Nettoeinkommen als Rente erhalten.
Die private Rentenversicherung zahlt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, z. B. ab Alter 60, 62, 65 oder 67 Jahre, lebenslang die vereinbarte garantierte Rente zuzüglich der angefallenen Gewinnanteile.
Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto günstiger sind die Beiträge, weil lange Laufzeit und Zinseszins-Effekt für einen etwas höheren Ertrag sorgen.
Ein heute 20-jähriger erreicht mit einem monatlichen Beitrag von 50 € eine garantierte Rente in Höhe von etwa 200 €, zuzüglich der angefallenen Überschussanteile.
Die private Rentenversicherung kann sehr flexibel gestaltet werden. So ist es möglich, in jungen Jahren bei gutem Verdienst für 12, 15 oder mehr Jahre Beitrag zu zahlen, die Rente aber erst ab Alter 62 Jahre oder später lebenslang zu beziehen (aufgeschobene Rentenversicherung).
Die Rente kann aber auch sofort nach Einzahlung eines Beitrags (Einmalbeitrag) beginnen oder aufgeschoben werden. Es kann ein flexibler Beginn vereinbart werden, so dass Sie nach Bedarf zwischen dem 55. und 70. Lebensjahr die Rente abrufen können.
Die private Rentenversicherung eignet sich auch für Personen, die zu krank sind, um eine Kapital-Lebensversicherung abzuschliessen. Die bei Lebensversicherungen üblichen Gesundheitsprüfungen entfallen. Eine Rentenversicherung können daher auch Personen abschließen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen ein Lebensversicherungsvertrag abgelehnt werden würde.
Grundsätzlich wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt. Verstirbt die versicherte Person, endet die
Rentenzahlung. Zur Absicherung der Hinterbliebenen kann eine Rentengarantiezeit von
Stirbt der Versicherungsnehmer in dieser Garantiezeit, erhält die bezugsberechtigte Person die noch für die Rentengarantiezeit ausstehende Rente (meist) als einmaligen Kapitalbetrag; die Rente kann auch einfach für die restliche Dauer der Garantiezeit weiterlaufen. Nach Ablauf der Garantiezeit erlöschen alle Ansprüche.
Bei Bedarf kann eine eine Hinterbliebenenrente in Höhe von zum Beispiel 50 % oder 60 % der Versichertenrente vereinbart werden. Die mit versicherte Person muss nicht der Ehegatte sein, sie muß aber bei Abschluß des Vertrages festgelegt werden. Im Falle des Todes des Erstversicherten erhält dann der überlebende Partner die im Vertrag vereinbarte Hinterbliebenenrente.
Der Beitrag richtet sich nach
Wird eine Hinterbliebenenrente mitversichert, ist auch Alter und Geschlecht der mitversicherten Person mit maßgebend.
Eine ärztliche Untersuchung ist bei Abschluß einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig. Soll eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) mit abgeschlossen werden, wird allerdings eine normale Gesundheitsprüfung notwendig.
Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen gehören als wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften und sind mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Je später die Rentenzahlung beginnt, um so niedriger ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.
"Erträge" sind (z.B.) Zinsen und Zinseszinzen auf die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und bleibt für die Dauer des Rentenbezuges unverändert.
Die Einkünfte aus Rentenversicherungsverträgen werden auch weiterhin mit einem altersabhängigen Ertragsanteil versteuert. Die Ertragsanteile wurden 2005 reduziert, weil sie auf einem Zinssatz von 5,5 % und einer überholten "Sterbetafel" beruhen. So sinkt der Ertragsanteil zum Beispiel bei einem Rentenbeginn zum 65. Lebensjahr von 27 auf 18 %. Von dieser Verbesserung profitieren auch alle Inhaber von Altverträgen.
| ab ...vollendetem Lebensjahr | Ertragsanteil |
|---|---|
| 63. Jahr | 20% |
| 64. Jahr | 19% |
| 65/66. Jahr | 18% |
| 67. Jahr | 17% |
| 68. Jahr | 16% |
| 69/70. Jahr | 15% |
| Rechtsstand Januar 2005 (auch 2012 unverändert) | |
Siehe auch: Die wichtigsten Unterschiede der verschiedenen Anlageformen.
Der zu Anfang gültige Ertragsanteil bleibt während der gesamten Bezugsdauer unverändert.
Achtung:
Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht mehr mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert, sondern sind
im Jahr 2012 zu 64 % steuerpflichtig. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Prozentsatz schrittweise an.
Im Jahr 2040 wird die Rente zu 100 % zu besteuern sein.
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Informationen erfolgen nach bestem Wissen, es kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Es gelten immer die
individuell vereinbarten Bedingungen und die einschlägigen Gesetze.