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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Berufsunfähigkeits-Versicherung

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung war schon immer wichtig, dies gilt noch mehr seit Wegfall der "Gesetzlichen": Wer nicht privat vorgesorgt hat, kann seinen Lebensstandard nicht halten und gefährdet seine Altersversorgung.
 

Private Absicherung jetzt noch wichtiger!

Die neue Erwerbsminderungsrente bietet nicht einmal eine Grundversorgung:

Der bisher ausgeübte Beruf, die Ausbildung, Erfahrung und insbesondere die Höhe des bisherigen Einkommens spielen bei der Überprüfung des "Restleistungsvermögens" keine Rolle mehr. Die Verweisung auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ist jetzt möglich.

Die Leistung orientiert sich ausschließlich am "Restleistungsvermögen":

Bestandsschutz:

Versicherte, die am 1.1.2001 schon 40 Jahre oder älter waren, haben weiterhin Anspruch auf die gesetzliche Berufunfähigkeitsrente, aber auch hier ergeben sich deutliche Verschlechterungen durch die stufenweise Einführung von Rentenabschlägen bei Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr seit dem 01.01.2001:
Rentenabschlag 0,3% für jeden Kalendermonat vor Vollendung des 63. Lebensjahres, begrenzt jedoch auf maximal 10,8%.

Private Absicherung ist notwendig!

Obwohl jeder Vierte lange vor der normalen Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine ausreichende Absicherung. Dass nach 1960 Geborene bei Berufsunfähigkeit allenfalls eine winzige Erwerbsminderungsrente erhalten, wissen nur die Wenigsten – im Ernstfall Endstation Sozialhilfe!

Arbeitsunfähigkeit entsteht oft durch Krankheiten, bei der die Unfallversicherung nicht greift.

Auch eine private Krankentagegeld-Versicherung kann kein Ersatz sein, weil sie nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt.

Das gilt selbst dann, wenn in den Bedingungen "unbegrenzte Leistungsdauer" vereinbart ist. Krankengeld wird grundsätzlich nur solange gezahlt, bis ein Arzt die Berufsunfähigkeit festgesellt hat. Das kann bei schwerer Erkrankung (Herzinfarkt oder ähnliches) schon sehr früh sein.

Ursachen BU

Grafik: AXA Versicherung AG

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet Schutz gegen das Risiko der Berufs-/Arbeitsunfähigkeit.

Jedes Jahr müssen etwa 300.000 Arbeitnehmer ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Mehr als zehn Prozent vor dem 40. Lebensjahr. Etwa jede vierte Rente wird wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hier hilft nur eigene Vorsorge.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh als möglich abgeschlossen werden. Wer jung und gesund ist, geht bei der Suche nach einem BU-Schutz mit Vorsprung auf die Strecke.

Mit zunehmendem Alter leidet auch die Gesundheit, schon viele vermeintlich "Gesunde" wurden davon überrascht, dass der Antrag nach einer Arztanfrage abgelehnt oder nur mit Risikozuschlag angenommen wurde. Besonders ab dem 40. Lebensjahr steigt das Risiko dramatisch an. Und je nach Gesundheitszustand ist im späteren Alter eine Absicherung nicht mehr möglich.

Wichtig:
Füllen Sie auf den Antragsvordruck die Gesundheitsfragen peinlich genau aus, damit es im Leistungsfall keine unangenehmen Überraschungen gibt. Schicken Sie einen Vermittler sofort nach Hause, wenn er von Ihnen genannte Gebrechen nicht aufnehmen will.

Nocheinmal: Für einen frühen Abschluss sprechen viele Gründe, zum Beispiel:

Wird eine Berufsunfähigkeits-Versicherung beantragt, muß mit einer sehr genauen Risikoprüfung gerechnet werden, die schnell zu Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen oder sogar zu einer Antragsablehnung führt.

Der Vertrag sollte mit möglichst langem Versicherungsschutz, am besten bis zum Rentenbeginn, mindestens bis Alter 63 Jahre vereinbart werden.

Moderne Verträge bieten eine Nachversicherungsgarantie zum Beispiel bei:

Achten Sie auf solche "Kleinigkeiten"

 

Wie hoch soll die BU-Rente abgeschlossen werden?

Sie können Ihre derzeitigen Ansprüche überschlägig berechnen (lassen) oder sich an die Faustregel halten, daß für Sozialversicherte eine private BU-Rente in Höhe eines halben Nettoeinkommens in etwa ausreicht.

Sie können die BU-Rente dynamisch gestalten, das bedeutet, Beitrag und Rente steigen jährlich in vereinbarter Höhe.

Sinnvoller ist es, in jungen Jahren, wenn die Versorgungslücke am größten ist, eine ausreichend hohe BU-Rente zu vereinbaren. Im Laufe des Lebens kann sich die Versorgungssituation entspannen. Man bräuchte mit zunehmendem Alter bei gesichertem Zusatzeinkommen eher weniger BU-Rente.

Eine "zu hohe Rente" kann später ohne Nachteile herabgesetzt werden; eine höhere Rente kann, je nach Gesundheitszustand, später nicht mehr vereinbart werden.

Die Nachversicherungsgarantie zu bestimmten Anlässen hilft, bei entsprechendem Bedarf die Rente im erforderlichen Umfang anzupassen.

Mit der selbstständigen BU kann das Risiko bedarfsgerecht abgesichert werden, bei Wahl des richtigen Versicherers kann auf nahezu alle Wechselfälle des Lebens reagiert werden.

Zu beachten ist auch beim Abschluß einer BU-Rente der Grundsatz, daß das Einkommen im Versicherungsfall nicht höher sein darf, als bei regulärer Weiterbeschäftigung (Bereicherungsverbot).

Welche Abschlussmöglichkeiten gibt es?

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) kann als selbstständige Versicherung abgeschlossen werden. Vereinbart wird dann eine Rente, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Versicherungsschutzdauer bis zum Ablauf der Versicherung (Leistungsdauer) gezahlt wird.

Die Versicherungsschutzdauer kann von der Leistungsdauer abweichen, zum Beispiel:

Auf die zuletzt genannte "Falle" sollten Sie sich nicht einlassen. Ein 20-Jähriger hat in diesem Fall Versicherungsschutz bis zum 30. Lebensjahr, ein 40-Jähriger hat Schutz bis zum 50. Lebensjahr(!) und dann?

Natürlich erfolgt eine Rentenzahlung nur dann, wenn Sie innerhalb der Versicherungsschutzdauer berufsunfähig werden.

In Verbindung mit einer Risiko-, Kapital- oder Rentenversicherung kann die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden.

Vereinbart wird dann die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit. Zusätzlich kann eine monatliche Rente vereinbart werden; das ist allerdings nur selten zu empfehlen.

Wonach richtet sich der Beitrag?

Der Beitrag richtet sich nach persönlichen Risiken:

Für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel:

gibt es bei vielen Versicherern Beschränkungen der Rentenhöhe. Oft wird bis zum Abschluß der Ausbildung lediglich die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit geboten.

Auf diese Einschränkung sollten Sie sich nicht mehr einlassen, es gibt Versicherer, die auch diesen Gruppen angemessenen Berufsschutz bieten.

Auch handwerklich Tätige müssen leider oft mit der Begrenzung der Versicherungsschutz- und/oder Leistungsdauer rechnen, selbst bei sogenannten "Handwerkerversicherern".

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¹) zum Jahresende 2012 wird es "Unisextarife" geben

© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 06.02.2012
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