Die Private Krankenversicherung¹) ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinisch notwendige Behandlung von Krankheiten, Unfällen, Entbindungen u.a. Privatversicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen.
Es gibt viele Möglichkeiten, eine private Krankenversicherung¹) zu gestalten. Lassen Sie sich zu Beginn nicht auf "Einstiegstarife" ein. Entscheiden Sie sich in jungen und gesunden Jahren für einen Versicherungsschutz, mit dem Sie das ganze Leben auskommen können; Änderungen sollten sich bestenfalls auf das Krankentagegeld beziehen.
¹) Richtig: Private Krankenvollversicherung, allgemein abgekürzt mit PKV.
Die Private Krankenversicherung bietet gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, Krankenkassen) deutliche Vorteile. Privatpatienten sind bei Ärzten gerne gesehen, weil diesen das Mehrfache des einfachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) berechnet werden kann. Wer mehr bezahlt, bekommt oft auch schneller einen Termin und wird möglicherweise gründlicher untersucht.
Aber nur Privatpatienten mit ausreichendem Versicherungsschutz sind bei Ärzten und Krankenhäusern gerne gesehen. Bei Patienten mit Einstiegstarifen leistet die PKV oft weniger als die GKV, entsprechend "gerne" sind sie auch beim Arzt gesehen!
Die Private Krankenversicherung eignet sich für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtmitglied sein müssen, zum Beispiel:
Die PKV hat gegenüber der GKV auch Nachteile, die nicht verschwiegen werden sollten: sie ist keine soziale Veranstaltung, sondern "Geschäft" wie alle anderen privaten Versicherungszweige auch. Seit der Freigabe (1994) weichen Leistungen, Beiträge und Bedingungen weit von einander ab. Ein Vergleich lohnt - Sie können oft bei annähernd gleichem Schutz viel Geld sparen.
Vergleichen Sie immer Preis und Leistungen
Die Versicherer wollen und müssen verdienen. Kündigungen unbeliebter Risiken ist in vielen Versicherungszweigen noch immer ein beliebtes Spiel.
In der PKV haben zumindest einige Gesellschaften bis zur Änderung des VVG 1994 (VerBAV 8/1994) ihre Tarife dadurch niedrig gehalten, daß sie schwer erkrankte Versicherte nach § 41 VVG (alt) gekündigt und an die GKV "abgeschoben" haben.
Auch die auf Verbandsebene bereits 1991 beschlossenen Altersrückstellungen wurden von vielen Gesellschaften nur zögerlich und unzureichend umgesetzt.
In beiden Fällen hat der Gesetzgeber inzwischen für eine weitgehend befriedigende Lösung gesorgt: Kündigung ist, außer bei Falschangaben bei Antragstellung, nicht mehr möglich; Altersrückstellungen wurden gesetzlich vorgeschrieben.
Und auch das ist leider eine Tatsache: Die Unternehmen der PKV wehren sich oft vehement "im Interesse der Versichertengemeinschaft", wenn ein Versicherter infolge schwerer Krankheit teuere Medikamente braucht. Hier müssen immer wieder die Gerichte entscheiden.
Während bei der GKV die in der ersten Instanz kostenlosen Sozialgerichte entscheiden, gilt für die PKV der sehr teure und oft langwierige "ordentliche Gerichtsweg".
Achtung!
Ein Versichererwechsel innerhalb der PKV ist immer noch schwierig
und ohnehin nur selten sinnvoll. Bei einem Wechsel der Gesellschaft bleibt nach derzeit geltendem Recht die
Altersrückstellung weitgehend bei der bisherigen Gesellschaft!
Richtige Wahl = lebenslang günstig versichert