Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) sollten Sie prüfen, welchen Schutz Sie brauchen und bezahlen wollen. Logischerweise kostet das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung mehr als die Regelleistung. Bei Neuabschluss in jungen Jahren sollten Sie sich so versichern, dass Sie ein Leben lang nichts mehr verändern müssen.
Bei jeder Veränderung sind Sie älter und haben die eine oder andere Erkrankung erlitten. Das schlägt sich im Beitrag nieder. Bei einem Wechsel der Gesellschaft verlieren Sie derzeit sogar noch den größten Teil der angesparten Altersrückstellungen.
Gleichgültig, ob Sie einen konventionellen oder einen Kompakttarif vorziehen: Ein mittlerer Selbstbehalt ist für Selbständige und "Grenzgänger" immer richtig. So bleibt das Risiko für Sie überschaubar. Außerdem sparen Sie Beiträge, da auf das Jahr gerechnet die Ermäßigung meist größer ist als der Selbstbehalt.
Für Arbeitnehmer sind Tarife mit niedrigem Selbstbehalt günstiger, da sich der Arbeitgeber am Beitrag, meist aber nicht am Selbstbehalt beteiligt, obwohl dies möglich wäre: Arbeitnehmer sollten bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob er die Selbstbeteiligung (teilweise) übernimmt.
Auch der Arbeitgeber spart durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts Beiträge. Er kann bis zu 500 € im Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei zu diesem Zweck auszahlen.
Die Versicherer behalten sich auch für den Selbstbehalt eine Anpassung vor. Es kann im Krankheitsfall fatale Folgen haben, wenn Sie einen sehr hohen Selbstbehalt gewählt haben, der im Laufe der Jahre noch gestiegen ist und Sie dann so krank werden, daß Sie Jahr für Jahr teure Behandlungen brauchen und den hohen Selbstbehalt tragen müssen.
Ein Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt ist dann nicht mehr möglich, ein Wechsel in den Basistarif mit seinen eingeschränkten Leistungen ist nicht empfehlenswert und sollte vermieden werden.
Jeder Versicherer setzt andere Schwerpunkte und hat ein anderes Angebot. Es gibt Versicherer mit vielen Tarifwerken, oft auch mit billigen "Ködertarifen".
Meine Empfehlung sind Gesellschaften mit nur wenigen, seit längerer Zeit unverändert bestehenden Tarifwerken, einer möglichst hohen Beitragsstabilität und einer möglichst niederen Beschwerdequote.
| Unterschiedliche Stabilität: Beitragsentwicklung in der Vollkostenversicherung 2000 bis 2011 | |||
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| Rechenbeispiel: Mann, 32 Jahre, kaufmännischer Angestellter, Ehefrau ist Hausfrau, 28 Jahre |
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| Gesellschaft | Tarife | pro Jahr¹ | Erhöhung² |
| DEVK | AM-V1,St-V2, St-V3, ZE-V | 0,6 % | 106,8 % |
| DKV | Aktiv SW2 | 3,3 % | 142,7 % |
| Provinzial | VKA, KHP, KHU, PVN | 3,5 % | 146,7 % |
| Allianz | 709,720,740 | 4,1 % | 155,2 % |
| R + V | A103+S102+Z75 | 4,6 % | 164,6 % |
| Hanse-Merkur | KV1, PKE | 4,6 % | 164,7 % |
| Inter | VarioLine | 4,6 % | 164,8 % |
| Debeka | PN | 4,7 % | 166,1 % |
| Signal | GR1, GS2 | 4,7 % | 166,2 % |
| ¹ durchschnittliche jährliche Beitragsentwicklung ² Beitragserhöhung in Prozent, 2000 = 100 % Quelle: map-report |
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Ein scheinbar billiger Tarif kann im Krankheitsfall viel Geld kosten – ein Umstieg bei einer unerwartet festgestellten Krankheit kann auch in jungen Jahren oft nicht mehr erfolgen.
Entscheidend für die Beitragsstabilität ist auch die Annahmepolitik der Gesellschaft. Der Beitragskalkulation liegt die Annahme eines bestimmten Gesundheitszustands des Antragstellers zugrunde. Ein eventuell vorhandenes höheres Risiko muß durch einen Beitragszuschlag finanziert werden. Günstige Versicherer zeichnen sich durch eine vorsichtige Annahmepolitik und gute Leistungen im Krankheitsfall aus.
Weniger gute Versicherer lehnen teuere Leistungen gerne "im Interesse der Versichertengemeinschaft" ab und lassen es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen. Der ordentliche Gerichtsweg ist lang und teuer!
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Es gelten die einschlägigen Bedingungen und Gesetze.