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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Private Krankenversicherung

Mitversicherung Ehegatte und Kinder

Die private Krankenversicherung (PKV) ist interessant für junge, gesunde und gut verdienende Leute. Für Familien mit einem Alleinverdiener ist die (PKV) recht teuer, denn es muss für den Ehepartner und jedes Kind ein eigener Beitrag bezahlt werden.

Familien mit einem Alleinverdiener zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse GKV) lediglich einen nach dem Verdienst berechneten Beitrag – unschlagbar!

Mitversicherung in der "Gesetzlichen"

Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Kinder sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Für Kinder gibt es Altersgrenzen:

Für erwerbslose Kinder bleibt die Familienversicherung noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erhalten.

Behinderte Kinder, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ausserstande sind, sich selbst zu unterhalten, sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert, wenn deren Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist.

Die Mitversicherung von Kindern in der GKV ist ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt.

Mitversicherung in der "Privaten"

Im Gegensatz zur GKV muss in der privaten Krankenversicherung für den Ehepartner und jedes Kind ein eigener Beitrag bezahlt werden. Und wie immer in der PKV wird der Beitrag nach dem medizinischen Risiko, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Leistungsumfang kalkuliert.

Für Kinder entfällt die Gesundheitsprüfung, wenn ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der PKV der Eltern versichert wird. Der Vertrag des privat krankenversicherten Elternteils muss allerdings seit mindestens drei Monaten bestehen.

Im Vergleich zur normalen Beiträgen werden bei den Kindertarifen bis zum 21. Lebensjahr keine Altersrückstellungen gebildet. Deshalb ist der Beitrag für Kinder und Jugendliche deutlich niederer. Bei einem Wechsel des Versicherers gehen so auch keine Altersrückstellungen verloren, ein Wechsel des Versicherers ist ohne Kosteneinbußen möglich.

Der Arbeitgeber zahlt seinen Zuschuss auch für die Mitversicherten, aber nur bis zum durchschnittlichen Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse.

(Die Pflegepflichtversicherung wird beitragsfrei vom Krankenversicherer geführt, sofern das Kind über keine eigenen Einkünfte verfügt.)
 

Kinder gesetzlich oder privat versichern?

Generell müssen Kinder bei dem Elternteil versichert werden, der mehr verdient.

Beispiel:
Der Vater ist Mitglied in der GKV, während die Mutter privat krankenversichert ist. Sie haben einen 15 Jahre alten Sohn. Der Vater verdient 3.700 € im Monat und die Mutter 5.800 € pro Monat. Da das Einkommen der Mutter die Entgeltgrenze übersteigt und auch regelmäßig höher als das Einkommen des Vaters ist, kann der Sohn nicht über die Familienversicherung des Vaters versichert werden, sondern muss eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Für Kinder die in der GKV nicht kostenlos mitversichert werden können, kann eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt werden. Eine freiwillige Versicherung ist möglich für Personen, die aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung der GKV ausgeschieden sind,

eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden hat (Vorversicherungszeit).

Beispiel:
Der Vater eines Neugeborenen ist als Angestellter privat versichert. Die Mutter ist seit fünf Jahren als Arbeitnehmerin in der GKV pflichtversichert. Für das Kind besteht kein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung, es hat aber ein Recht auf freiwillige Versicherung in der GKV, da die Mutter die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Bitte erfragen Sie den Beitrag bei der jeweiligen gesetzlichen Kasse.

Die gesetzlichen Krankenkassen prüfen die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung meist sehr genau.

In der PKV zahlt jede versicherte Person, also auch jedes Kind, einen "risikogerechten" Beitrag. Bei Neugeborenen beginnt der Schutz in der PKV ohne Wartezeiten und unabhängig vom Gesundheitszustand unter folgenden Voraussetzungen:

Für ältere Kinder, die in der PKV versichert werden sollen, gilt das übliche Antragsverfahren mit Gesundheitsprüfung.

In der PKV Beitrag für jede Person, auch für Kinder


 

Erziehungsurlaub und PKV

Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes war es früher möglich, daß Ehefrauen, die während ihres Erwerbslebens privat krankenversichert waren, für die Dauer ihres Erziehungsurlaubs beim gesetzlich krankenversicherten Ehemann beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden konnten.

Mit der "Gesundheitsreform 2000" wurde diese Regelung gekippt. Nach der ab 01.01.2000 gültigen Gesetzesregelung können Ehefrauen, die bis zum Beginn der Mutterschutzfrist bzw. des Erziehungsurlaubs privat krankenversichert waren, künftig nicht mehr in der Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten beitragsfrei mitversichert werden.

Sie sind deshalb weiter auf ihre private Krankenversicherung angewiesen und müssen den vollen Beitrag weiter zahlen.

Nachteil der PKV: Beitrag auch im Erziehungsurlaub

Die Zusammenstellung erfolgt nach bestem Wissen, eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden.Es gelten die einschlägigen Bedingungen und Gesetze.

© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 26.03.2012
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