Private Krankenversicherung
Ambulante Heilbehandlung
Sie haben freie Wahl unter den approbierten Ärzten.
Versichert sind:
- ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Wegegebühren
- ambulante Operationen
- Röntgendiagnostik, Strahlentherapie
- Vorsorgeuntersuchungen nach eingeführten gesetzlichen Programmen
- (nicht immer) psychotherapeutische Behandlungen, meist begrenzt auf eine bestimmte
Sitzungszahl. Oft muß der Versicherer vor Beginn der Behandlung zustimmen.
- Je nach Tarif Heilpraktiker mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel wie z. B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen,
Wärme- und Lichtbehandlungen
- Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen, orthopädische
Schuhe und anderes
Auch als Privatpatient sind Sie an die Rezeptpflicht gebunden.
Das bedeutet, daß Sie rezeptpflichtige Medikamente auch nur auf Rezept eines Arztes in der Apotheke
erhalten und rezeptfreie Medikamente nur dann erstattet werden, wenn sie von einem Arzt oder Heilpraktiker
verordnet und aus der Apotheke bezogen wurden.
Bitte beachten Sie auch den Abschnitt Honorarvereinbarung
Im ambulanten Bereich stehen zwei Systeme zur Auswahl:
- Ein fester Selbstbehalt
zwischen 100 und 10.000 Euro je
Versicherungsjahr wird vereinbart. Bis zu diesem Betrag tragen Sie die Kosten selbst, sollten Behandlung und
Medikamente diesen Selbstbehalt übersteigen, zahlt die Versicherung den Mehrbetrag.
- Es wird eine prozentuale Selbstbeteiligung (etwa 10 bis 30 %)
vereinbart.
Sie tragen von allen Kosten den vereinbarten Anteil.
Achtung: Die prozentuale Selbstbeteiligung ist oft unbegrenzt kann
aber auch auf einen Höchtbetrag begrenzt sein. Ein Höchstbetrag ist immer vorzuziehen!
Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger sollte der Beitrag werden.
Angeboten werden auch Tarife mit Nachlass, wenn Sie auf die Erstattung von Kosten für Medikamente verzichten,
vor dem Abschluss solcher Tarife ist dringend abzuraten:
Als medizinischer Laie hat man oft keine Vorstellung, wie teuer Medikamente bei bestimmten Krankheiten sind. Mir
liegen Belege mit jeweils weit über 300.000 € über mehrere Jahre vor – könnten
Sie auf Dauer solche Kosten selbst übernehmen oder 20 oder 30 % Selbstbehalt ohne Begrenzung zahlen?
Wählen Sie einen für Sie auf Dauer, also auch bei langer Krankheit und im Alter,
tragbaren Selbstbehalt - jede später notwendig werdende Änderung wird teuer!
© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 26.03.2012