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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Infos zur Kfz-Versicherung

Verkehrsrechtsschutz

Nirgendwo lebt man so gefährlich wie im Straßenverkehr. Ein Verkehrsunfall kann zu hohem Sachschaden, aber auch zu einer lebenslangen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit führen.

Am Straßenverkehr nimmt letztendlich jeder teil, der das Haus verlässt. Dort lauert das Risiko: Unachtsame Radfahrer auf dem Bürgersteig, spielende Kinder auf der Straße oder rasende Autofahrer  – die Verletzungsgefahr ist groß. Um nach einem unverschuldeten Unfall Schadenersatz zu bekommen, ist oft anwaltliche Hilfe nötig.

Recht haben und Recht bekommen ist aber oft zweierlei. Da ist es gut zu wissen, dass man seine Schadenersatzansprüche mit finanzieller Unterstützung eines starken Partners einklagen kann. Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Aber Vorsicht:
Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge; Schutz für Fußgänger und Radfahrer wird oft nur dem Versicherungsnehmer geboten.

Allerdings gibt es auch Gesellschaften, die diesen Schutz ohne besonderen Zuschlag auf die ganze Familie ausdehnen. Andere bieten Tarife bei etwas höherem Beitrag mit Fußgänger-Rechtsschutz für die Familie.

Verkehrs-Rechtsschutz
wird abgeschlossen, wenn der Antragsteller sein einziges Fahrzeug oder alle Fahrzeuge (einer Gruppe, z. B. PKW) versichern möchte. Bei den meisten Versicherern wird für jedes Fahrzeug Beitrag berechnet¹).
Neu hinzukommende Fahrzeuge sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung bis zur nächsten Beitragsfälligkeit beitragsfrei versichert, sind aber dann nachzumelden. Die polizeilichen Kennzeichen sind anzugeben.

Fahrzeug-Rechtsschutz
wird für einzelne Fahrzeuge abgeschlossen. Die Vorsorgeversicherung entfällt. Das polizeiliche Kennzeichen ist immer anzugeben.

Was ist (in der Regel) versichert?

  1. Schadenersatz-Rechtsschutz:
    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden; auch als Fahrer fremder Fahrzeuge, aber nicht wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges
  2. Vertragsrecht:
    Kauf, Verkauf, Reparatur, Streit mit anderen Versicherungsgesellschaften
  3. Steuer-Rechtsschutz:
    Verhandlungen vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten
  4. Verwaltungs-Rechtsschutz:
    in Verkehrssachen zum Beispiel Führerschein!
  5. Straf-Rechtsschutz:
    Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z. B. Strafanzeige bei Unfall mit Verletzten)
  6. Fahrer-Rechtsschutz
    für den Versicherungsnehmer auf fremden Fahrzeugen, auch als Berufsfahrer
  7. Rechtsschutz als Fußgänger, Radfahrer, in öffentlichen Verkehrsmitteln für den Versicherungsnehmer²)

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und allen außereuropäischen Randstaaten des Mittelmeeres. Die Deckungssumme liegt zwischen 100.000 und 500.000 Euro, vereinzelt wird auch unbegrenzte Deckung angeboten. Für Strafkautionen werden Summen ab 50.000 Euro als Darlehen geboten.

Altverträge können auch noch Versicherungssummen ab ca. 26.000 € bieten; das ist eindeutig zu wenig. Solche Verträge sollten umgestellt werden!

Welche Kosten werden übernommen?

Der Rechtsschutz übernimmt: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugen-Gebühren, Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters, Kosten eines technischen Sachverständigen bei Autokauf, -Reparatur, Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen, Kosten der Zwangsvollstreckung, Kosten der Gegenseite, soweit sie vom Versicherungsnehmer zu tragen sind, Kaution bei Strafverfahren im Ausland als Darlehen (nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen [ARB] und den jeweils vereinbarten Zusatzbedingungen).

Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Versicherungsfällen, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat, außer bei Ordnungswidrigkeiten (Parkverstöße sind aber immer ausgeschlossen). Nicht gezahlt werden Bußgelder oder Geldstrafen bei einer verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Wer ist versichert?

Jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs, der einen gültigen Führerschein besitzt und alle berechtigten Insaßen haben Rechtsschutz.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Die meisten Rechtsschutzversicherer haben inzwischen eine Hotline, welche Ihnen auch einen sachkundigen Rechtsanwalt empfehlen kann. In der Regel fahren sie mit diesen Anwälten gut. Selbstverständlich haben Sie freie Anwaltswahl, die Sie dann nutzen sollten, wenn Sie einen guten, Sachkundigen Anwalt kennen.

Oft ist es zweckmäßig, wenn der Anwalt beim Versicherer die Deckungszusage einholt und die notwendigen Angaben macht. Das wird aber von den Rechtsschutzversicherern nicht gerne gesehen und birgt auch ein gewisses Risiko, wenn, aus welchen Gründen auch immer, keine Eintrittspflicht für die Versicherung besteht.

Vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen (ARB)

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¹) Ich kann Ihnen eine Gesellschaft vermitteln, welche alle privaten Kfz zum Beitrag eines Fahrzeugs versichert, und dies bei unbegrenzter Deckungssumme.
²) Inzwischen bieten einige Gesellschaften Fußgänger-Rechtsschutz nicht nur für den Versicherten selbst, sondern für die ganze Familie ohne Zuschlag an, auch da kann ich helfen.

© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 26.03.2012
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