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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Impressum

Georg Dickert, Versicherungsmakler
mit Erlaubnis nach § 34d (1) GewO
Vermittlerregister-Nummer:  D-2SEI-RDJYL-93
Hausanschrift:  Guntramstr. 54,  79106 Freiburg
Postanschrift:   Postfach 64 68,  79040 Freiburg
Fon:  0761 – 27 45 74  – Fax: 0761 – 27 45 09
E-Mail: Georg Dickert

Gemeinsame Stelle im Sinne des § 11a (1) GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Strasse 29, 10178 Berlin,
Telefon 0180-500 5850
(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.org

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
 
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstrasse 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein,
Schnewlinstr. 11 - 13, 79098 Freiburg
Telefon (0761) 3858-0, Telefax (0761) 3858-222
Identnummer: 126 13350627
www.suedlicher-oberrhein.ihk.de
 

Information gemäß § 42 a ff. VVG

1. Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers
Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, so weit er in einzelnen Fällen vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist.

Hinweis: Nicht alle Versicherer arbeiten mit Maklern zusammen, ich selbst möchte auch nicht mit allen Versicherern arbeiten. Mein Angebot stützt sich auf laufende Marktuntersuchungen und neutrale Vergleiche, alle von mir angebotenen Gesellschaften sind in der jeweiligen Sparte von Verbraucher- und Ratinggesellschaften bestens bewertet.

2. Beratungs- und Dokumentationspflichten
Der Versicherungsvermittler muss den Versicherungsnehmer, so weit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat angeben. Er muss dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags dokumentieren.

Hinweis: Soweit Sie mit mir keinen Maklervertrag schliessen, gilt die Beratung ausschliesslich für den entsprechenden Vertrag. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Versicherungsvertrages endet mein für Sie übernommener Auftrag. Gleichzeitig biete ich Ihnen an, bei Fragen zum Vertrag oder neuem Vorsorgebedarf gerne meine Dienste in Anspruch zu nehmen.

3. Zeitpunkt und Form der Information
Dem Versicherungsnehmer sind die Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung, bzw. vor dem Abschluss des Vertrags klar und verständlich in Textform zu übermitteln. Teilweise dürfen die Informationen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. In der Regel sind in diesen Fällen die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen.

4. Art
Die genannten Informationen müssen schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. Diskette, CD-Rom, DVD etc.) dem Kunden gegeben werden. Sie müssen klar, genau und für den Kunden verständlich, in der Amtssprache des Mitgliedstaates, in dem die Verpflichtung eingegangen wird, formuliert sein. Der Vermittler kann von der schriftlichen Mitteilung absehen, wenn der Kunde dies wünscht.

Die Informationen auf der gesamten Site erfolgen nach bestem Wissen, eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Es gelten die einschlägigen Gesetze sowie die "Allgemeinen Versicherungs Bedingungen" und die "Besonderen Bedingungen" der jeweiligen Versicherer.

Quelle der Bilder: jeweilige Versicherer und:  PIXELIO
Quelle der Texte: Allgemein zugängliche Fachliteratur, Gesellschaften, GDV, BdV und viele andere.

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