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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Hausratversicherung

Die richtige Versicherungssumme

Wichtig ist die korrekte Festlegung der Versicherungssumme. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher sein als die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich einer vereinbarten Vorsorgeversicherung kommt es zu einer Unterversicherung, die sich im Schadensfall nachteilig auswirkt.

Die Prämie (der Beitrag) der Hausratversicherung bemisst sich u. a. nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen, der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzonen) und der Bauart des Gebäudes.

Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet. Die "versicherungstechnische" Wohnfläche entspricht nicht immer der im Mietvertrag genannten Wohnfläche - es werden zum Beispiel Balkone und Terrassen nicht berücksichtigt, Treppen u.a. nur teilweise.

1. Versicherungswert

Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.

  1. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
  2. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte
  3. Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert)
  4. Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt

2. Versicherungssumme

  1. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen
  2. Die Versicherungssumme erhöht sich um den vereinbarten Vorsorgebetrag

3. Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag

  1. Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst
  2. Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
  3. Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
  4. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.

Die Hausratversicherung kann sich in einigen Fällen mit anderen Versicherungen, zum Beispiel der Wohngebäudeversicherung oder der Reisegepäckversicherung überschneiden. Im letztgenannten Fall reguliert zunächst der Versicherer, der vom Kunden zuerst in Anspruch genommen wurde, den Schaden komplett. Im Innenverhältnis der beiden Versicherer ist der andere Versicherer anschließend ausgleichspflichtig.

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