Hausratversicherung
Die richtige Versicherungssumme
Wichtig ist die korrekte Festlegung der Versicherungssumme. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher
sein als die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich einer vereinbarten Vorsorgeversicherung kommt es zu einer
Unterversicherung, die sich im Schadensfall nachteilig auswirkt.
Die Prämie (der Beitrag) der Hausratversicherung bemisst sich u. a. nach der Höhe der Versicherungssumme,
den individuellen Einschlüssen, der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzonen)
und der Bauart des Gebäudes.
Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche
errechnet. Die "versicherungstechnische" Wohnfläche entspricht nicht immer der im Mietvertrag genannten
Wohnfläche - es werden zum Beispiel Balkone und Terrassen nicht berücksichtigt, Treppen u.a. nur teilweise.
1. Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in
neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis
von Sachen gleicher Art und Güte
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der
Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert)
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der
Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt
2. Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen
- Die Versicherungssumme erhöht sich um den vereinbarten Vorsorgebetrag
3. Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
- Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst
- Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres
entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne
Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" – aus dem
Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden
Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September
veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma
berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und dem
Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
- Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der
Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Die Hausratversicherung kann sich in einigen Fällen mit anderen Versicherungen, zum Beispiel der
Wohngebäudeversicherung oder der Reisegepäckversicherung überschneiden. Im letztgenannten Fall reguliert zunächst
der Versicherer, der vom Kunden zuerst in Anspruch genommen wurde, den Schaden komplett. Im Innenverhältnis der
beiden Versicherer ist der andere Versicherer anschließend ausgleichspflichtig.