Beim Haushalt denken die meisten zum Beispiel spontan an:
Aber auch dies gehört beispielsweise zum Haushalt:
Nicht alles, was zum Haushalt gehört, befindet sich unmittelbar in den Wohnräumen, zum Beispiel:
Und auch die "Wertgegenstände" sollte man nicht vergessen ...
Für diese "Wertgegenstände" ist zunächst eine generelle Entschädigungsgrenze von meist 20% vorgesehen, die aber je nach Versicherungsunternehmen und Tarif erweitert werden kann.
Die Versicherung bezieht sich nicht nur auf alle Räume Ihrer Wohnung, sondern auch auf die dazugehörenden Nebenräume, wie z. B. Garage und Keller.
Wobei es gleich ist, ob die Sachen Ihnen selbst oder anderen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gehören, ausgenommen sind jedoch Sachen der Untermieter.
Mitversichert sind auch vom Mieter auf eigene Kosten in die Wohnung eingebrachte Gegenstände wie Badewannen, Waschbecken, fest verklebte Teppichböden, Einbauschränke.
Achtung! Soweit die Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird, sind diese Gegenstände Gebäudebestandteile und über die Gebäudeversicherung abgesichert.
Einschluß in die Hausratversicherung ist möglich (besondere Vereinbarung), es besteht aber dann Doppelversicherung.
Versichert ist in der Regel Neuwert, bei Altverträgen kann auch der Zeitwert versichert sein.
Bitte beachten Sie auch mögliche Erweiterungen.
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¹) mit Begrenzungen je nach Bedingungen
unterschiedlich