Hausratversicherung
Was ist (in der Regel) nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem:
- Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben;
- Schäden durch Kernenergie;
- Sengschäden, die nicht durch einen Brand enstanden sind;
- Kurzschluß- und Überspannungsschäden, außer wenn sie die Folge
eines Brandes oder einer Explosion sind (gegen Zuschlag begrenzt versicherbar)
- Gegenstände im Auto
(in Altverträgen teilweise eingeschlossen)
- Gartenmöbel im Freien
(in Altverträgen meist begrenzt
auf 10% der Versicherungssumme oder 500 DM mit versichert)
- Wäsche auf der Leine
(wie Gartenmöbel)
- Fahrrad-Diebstahl, kann gegen Zuschlag mitversichert werden
(früher bis
maximal 500 DM eingeschlossen)
- Glasbruch ist über separate Haushalt-Glasversicherung abzusichern
(in Altverträgen ist Einfachglas mitversichert)
Hinweis:
Die oben genannten Ausschlüsse sind beispielhaft für die Bedingungen (VHB) bis VHB 2008, sie weichen nur
in Nuancen ab. Inzwischen verwenden aber die meisten Versicherer hauseigene Bedingungen
mit mehr oder minder interessanten Erweiterungen.
Es gilt auch bei der Hausratversicherung:
Prüfen Sie die Angebote und sichern Sie Ihren
ganz persönlichen Bedarf ab.