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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Hausratversicherung

Welche Klauseln können vereinbart werden?

Auszug von in der Praxis bedeutsamen Klauseln zur Hausratversicherung
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
 

Diese Klauseln und weitere Klauseln können nach Wunsch und Bedarf des Versicherungsnehmers zusätzlich im Vertrag vereinbart werden. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind hierbei oft mit einer Zusatzprämie zu bezahlen.

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