Hausratversicherung
Welche Klauseln können vereinbart werden?
Auszug von in der Praxis bedeutsamen Klauseln zur Hausratversicherung
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen
Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
- PK 7110 Fahrraddiebstahl
Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl von Fahrrädern, meist begrenzt auf 1% der Versicherungssumme,
kann gegen Mehrprämie weiter erhöht werden
- PK 7111 Überspannung
Schäden die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und
Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen
- PK 7712 Kein Abzug wegen Unterversicherung
Kein Abzug wegen Unterversicherung. Für diese Klausel muss eine bestimmte Mindestversicherungssumme
pro Quadratmeter Wohnfläche, meist 650 Euro, gewählt werden
- PK 7713 Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Aussenversicherung
Erhöhung der prozentualen Entschädigungsgrenze für außerhalb der Wohnung aufbewahrten Hausrat
- PK 7812 Makler
Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des
Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an
den Versicherer weiterzuleiten.
Diese Klauseln und weitere Klauseln können nach Wunsch und Bedarf des Versicherungsnehmers
zusätzlich im Vertrag vereinbart werden. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind hierbei oft mit einer
Zusatzprämie zu bezahlen.