Sie besitzen mehr als Sie glauben, schützen Sie Ihr Hab und Gut!
Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes Versicherungsschutz gegen:
Versichert ist vereinfacht gesagt alles, was Sie als Mieter bei einem Umzug mitnehmen können,
aber auch Sachen, die Sie in die Wohnung eingebracht haben z. B. lose verlegter Teppichboden.
Als Versicherungsort gilt grundsätzlich die im Versicherungsschein (Police, Dokument) bezeichnete Wohnung
des Kunden.
Mit der "Außenversicherung" wird der in der Police genannte Versicherungsort erweitert.
Damit ist persönlicher Hausrat, der sich vorübergehend z. B. in einer Ferienwohnung, aber auch im Auto
oder im Hotel befindet, (teilweise) mitversichert. Die Summen sind regelmäßig begrenzt.
Fahrraddiebstahl kann gegen Zuschlag (in Grenzen) mitversichert werden.
Für hochwertige Fahrräder gibt es die Fahrrad-Kasko bei Ihrem Fahrradhändler.
Die Haushalt-Glasversicherung kann eingeschlossen werden,
bitte prüfen
Sie Ihren Bedarf genau.
Verlangen Sie mein Angebot per Fax, Mail oder rufen Sie mich einfach an, ich freue mich auf Ihren Anruf und
rufe gerne zurück.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Hausratversicherung, eine Haftung für die
Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Es gelten immer die einschlägigen Gesetze und die
vereinbarten Bedingungen der einzelnen Versicherer.
Quelle der Bilder: jeweilige Versicherer und: www.pixelio.de
Quelle der Texte: Allgemein zugängliche Fachliteratur, Gesellschaften, GDV, BdV und viele andere.