www.gedivers.de + versicherungsmakler-dickert.de
Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Hausratversicherung

Haushalt-Glasversicherung


Brauche ich eine Glasversicherung?
Die Haushalt-Glasversicherung wird nur in Verbindung mit einer Hausratversicherung angeboten. Trotzdem handelt es sich um zwei getrennte Verträge.
 
Glasschäden sind bei normal großen Scheiben nicht teuer.
 
Prüfen Sie deshalb genau, ob Sie eine Glasversicherung brauchen.

Eine Glasversicherung kann aber bei Wohnungen mit teuren (Isolierglas) oder besonders großen Scheiben sinnvoll sein, wenn der Mieter das Risiko trägt.

Hausbesitzer haben oft eine Versicherung gegen Glasbruch für das ganze Gebäude. Versichert sind dann regelmäßig Außenverglasungen (Fenster, Veranden). Allerdings wälzen auch viele Vermieter die Kosten für Scheiben der Wohnung oft per Mietvertrag auf die Mieter ab.

Klären Sie zunächst ab, ob eine Versicherung für das ganze Gebäude besteht; (die Kosten werden auf die Mieter umgelegt und erscheinen dann in der Nebenkostenabrechnung). Bei solchen Pauschalversicherungen sind aber Scheiben innerhalb der vermieteten Wohnung meist nicht versichert.

Sind Sie Mieter, so sollten Sie beachten:
Zerbrechen die eigenen Kinder beim Spielen die Scheiben der eigenen Mietwohnung, so kann kein Ersatz über die eigene Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) erfolgen. Die Privathaftpflicht schließt Glasschäden der eigenen Wohnung ausdrücklich aus.

Hier hilft nur eine Glasversicherung die unabhängig von der Schuldfrage, ausgenommen bei vorsätzliche Beschädigung, zerbrochene Scheiben ersetzt.

Welches Glas ist versichert?

Versichert sind Gebäudeverglasungen wie Glasscheiben von

Für Kunststoffe wird in aller Regel ein Zuschlag berechnet.

Versicherbar sind auch

Moderne Verträgen enthalten oft Leistungserweiterungen und verlangen z. :B. für Glaskeramik und Aquarien u. a. keinen Zuschlag mehr, wie das in Altverträgen noch üblich ist.

Welche Kosten übernimmt der Versicherer?

Übernommen werden

Nicht alles kann versichert werden!

Nicht versichert sind zum Beispiel

Glasbruch durch Brand, Blitzschlag, Explosion sind Gegenstand der Gebäudeversicherung.

Wonach richtet sich der Beitrag?

Sehr unterschiedliche Arten der Beitragsberechnung sind möglich. Der Beitrag kann sich je nach Versicherer

richten. In Ausnahmefällen, aber selten innerhalb der Haushalt- Glasversicherung, kann auch die Beschaffenheit des Glases die Beitragshöhe beeinflussen.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Achtung:
Grundsätzlich vergibt der Versicherer den Reparaturauftrag. Ist eine Fenster- oder Türscheibe zerbrochen, können Sie den Reparaturauftrag auch selbst erteilen, sofern es sich nicht um Mehrscheiben- Isolierglas handelt. Eine eventuell notwendig werdende Notverglasung wird vom Versicherer bezahlt.

Setzen Sie sich, wenn möglich, mit der Schadensabteilung des Versicherers in Verbindung. Die meisten Versicherer unterhalten inzwischen Hotlines, die ohne Anbindung an die Bürozeiten erreichbar sind. Oft wird von dort schnell und direkt ein Glaser beauftragt - Sie ersparen sich Arbeit und Ärger.

Nutzen Sie die Hotline des Versicherers

Startseite Start Hausrat nach oben e-Mail