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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Hausratversicherung

Wie berechnet sich der Beitrag?

Beitrag und Beitragsberechnung

  1. Der Beitrag für Versicherungsverträge in der Verbundenen Hausratversicherung richtet sich nach risikorelevanten Umständen. Hierzu zählen alle Umstände, nach denen der Versicherer im Antrag fragt, es sei denn, die Angaben werden nur für statistische Erhebungen benötigt, worauf im Antrag besonders hingewiesen wird. Die risikorelevanten Umstände werden nach finanz- und versicherungs- mathematischen Methoden kalkuliert und miteinander verknüpft. Ein Mindestbeitrag kann festgelegt sein.
  2. Risikorelevante Umstände sind zum Beispiel:
    • Ort, an dem sich die Wohnung bzw. das Ein- oder Zweifamilienhaus, in welchem sich der zu versichernde Hausrat befindet, gelegen ist
    • Bauart des Gebäudes, in welchem sich der Hausrat befindet
    • Dauerndes Bewohntsein der Wohnung, in der sich der Hausrat befindet
    • Vorhandensein spezieller Sicherungsmaßnahmen
  3. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer jede Änderung risikorelevanter Umstände unverzüglich anzuzeigen. Ändern sich risikorelevante Umstände, wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt neu berechnet, ab dem die Änderung eingetreten ist.

Nach den oben genannten Kriterien wird ein Beitragssatz pro 1.000  € (‰) Versicherungs- summe (VS) gebildet und mit der tatsächlichen VS vervielfacht.

Beispiel:
Beitragssatz ‰ sei 1,00 €,  die VS sei 60.000 €
Beitragssatz 1,00 x 60  =  Jahresnettobeitrag 60,00 €.

Dem Nettobeitrag ist jetzt noch die gültige Versicherungssteuer hinzuzurechnen, das ergibt den Jahresbeitrag.

Die Beiträge sind in der Regel Jahresbeiträge, die auch jährlich im Voraus zu entrichten sind.

Bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Teilzahlung ist oft ein Zuschlag von 3, 5 oder 8% des Jahresbeitrags zu bezahlen. Falls irgend möglich, sollten Sie immer jährliche Zahlweise vereinbaren.

Anpassung des Beitrags

Der Beitrag kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen steigen oder sinken.
 

Vereinbaren Sie möglichst immer jährliche Zahlweise!

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