Hausratversicherung
Was bedeutet "Außenversicherung"?
Als Versicherungsort gilt grundsätzlich die im Versicherungsschein (Police, Dokument) bezeichnete Wohnung
des Kunden.
Mit der "Außenversicherung" wird der in der Police genannte Versicherungsort erweitert.
Damit ist persönlicher Hausrat, der sich vorübergehend z. B. in einer
Ferienwohnung oder einem Hotel befindet, (teilweise) mitversichert. Die Summen sind regelmäßig begrenzt.
- Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich
vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei
Monaten gelten nicht als vorübergehend.
- Unselbstständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Unselbstständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung. Hält sich der
Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder
um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als
vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
- Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in den Bedingungen genannten Voraussetzungen
erfüllt sein.
- Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz; in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer
versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der
Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
- Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von
Gebäuden.
- Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist auf die mit Ihnen vereinbarte
Entschädigungsgrenze begrenzt.
- Für Wertgegenstände (auch
Bargeld) gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
(Die Aufzählung ist beispielhaft, Abweichungen unter den Gesellschaften möglich.)
Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten.
Es ist aber zu beachten, das bei einer Reise, die von vorneherein für längere Zeit, z. B. vier Monate
geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.
Bei Umzügen erweitert sich der Versicherungsschutz vorübergehend sowohl auf die alte als auch die
neue Wohnung des VN, meist für drei Monate ab Umzugsbeginn. Auch Schäden auf Transportwegen gelten dann als
mitversichert, sofern sie durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden. Bei den meisten Gesellschaften
sind aber nur Umzüge innerhalb Deutschlands mitversichert, bei Umzügen ins Ausland endet der
Schutz dann an der Landesgrenze.
Bei Umzügen ist unerheblich, wo der VN gemeldet ist, es kommt darauf an, wo er seinen Lebensmittelpunkt
hat. Daher kann der Versicherungsschutz auch auf eine neue Wohnung übergehen, wenn der VN aus beruflichen
Gründen in eine andere Stadt zieht, allerdings nur wenige Gegenstände zur Körperhygiene etc. mitnimmt.
Sofern die alte Wohnung weiterhin im Eigentum des VN bleibt, entfällt für diese dann drei Monate nach
Umzugsbeginn der Versicherungsschutz. Ähnliche Regelungen gelten für die Trennung von Ehegatten.
Der genaue Umfang dieser Regelung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer.