"Fachjournalisten" und selbsternannte "Verbraucherschützer" schreiben immer wieder:
"Der billigste Versicherer ist der beste..."
Diese Aussage ist purer Unsinn!
Leider sind die früher einheitlichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) seit Freigabe nicht
mehr verbindlich. Der Gesamtverband (GDV) gibt zwar
noch regelmäßig unverbindliche Musterbedingungen "zur fakultativen Verwendung" heraus.
Aber: abweichende Vereinbarungen sind möglich und üblich!
Die Verbandsbedingungen sind praktisch ein Mindeststandard. Nahezu alle Gesellschaften weichen von der Empfehlung ab, meistens zum Vorteil, aber in einzelnen Punkten auch zum Nachteil der Kunden.
Es gibt ganz erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede den einzelnen Tarifen.
Hier finden Sie ein Beispiel für die unterschiedlichen Leistungen nur eines Versicherers.
Der Versicherungsschutz richtet immer nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherers und den "Besondere(n) Bedingungen und Beschreibungen" des versicherten Risikos (z. B. BBR, RBH o. ä.), die dem Versicherungsschein beiliegen oder vorab angefordert werden können.
Viele wichtige Zusatzrisiken sind in modernen Verträgen beitragsfrei eingeschlossen, prüfen Sie Ihren Bedarf vor dem Abschluss und vergleichen dann den Beitrag.