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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Privathaftpflichtversicherung

Sind Mietsachschäden versichert?

Nach den alten Versicherungsbedingungen sind Mietsachschäden grundsätzlich vom Versicherungschutz ausgeschlossen.

In neueren Verträgen sehen die "Besonderen Bedingungen" in der Regel auch die Versicherung von Mietsachschäden in begrenzter Höhe, aber auch bis zur vollen Versicherungssumme, vor.

Eingeschlossen sind dann auch Mietsachschäden während des Urlaubs im Ausland.

Versichert sind Schäden an unbeweglichen Dingen (Waschbecken, Badewanne, WC), in der Regel aber nicht an Möbeln; nach neuen Bedingungen können auch Möbel im Urlaub (Hotel, Ferienunterkunft) versichert sein.

Ausgeschlossen sind auch Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, zum Beispiel Glas der eigenen Wohnung oder im Einfamilienhaus.

Brauche ich zusätzlich eine Urlaubshaftpflicht?

Reisebüros oder Automobilclubs verkaufen oft mit der Reisegepäck- auch eine Urlaubshaftpflicht; dafür fehlt meist die notwendige Auslandsreisekranken- Versicherung.

Der Abschluß von Urlaubs- oder Skisport-Haftpflicht ist Geldverschwendung, die normale PHV gilt im Urlaub weltweit, jedenfalls bei neueren Verträgen.

Stellen Sie einen Altvertrag gegebenenfalls um – oft wird der Beitrag trotz höherer Versicherungssumme und besserer Leistungen sogar günstiger!

Kein Geld verschwenden, Altverträge umstellen!

© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 26.03.2012
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