www.gedivers.de + versicherungsmakler-dickert.de
Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Privathaftpflichtversicherung

Jede(r) braucht eine Privathaftpflichtversicherung!

Jeder Haushaltsvorstand, jede(r) Volljährige mit abgeschlossener Ausbildung oder mit eigenem Hausstand braucht eine Privathaftpflichtversicherung (PHV).

Da Sie für von Ihnen verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe haften, sollten Sie eine möglichst hohe, pauschale, Versicherungssumme ("Deckungssumme") wählen. Sie sind dann in gleicher Höhe für Personen-, Sach- und auch für Vermögensschäden abgesichert. Für die einzelne Person kann die Deckungssumme begrenzt sein.

Die Versicherung gilt weltweit für die ganze Familie unabhängig von der Anzahl der Kinder, versichert sind:

Einzelne Versicherer bieten die beitragsfreie Mitversicherung auch für erwachsene Personen (Kinder, Eltern, Onkel und Tanten), solange diese im Haushalt des Versicherungsnehmers polizeilich gemeldet sind.

Für Paare ohne Trauschein - oft auch für gleichgeschlechtliche - gilt der gleiche Schutz.
Die Versicherung von (Studenten-) Wohngemeinschaften in einem Vertrag ist in der Regel nicht möglich.

Doppelversicherung vermeiden:

Wenn ein Paar zusammenzieht, können sich meist beide über einen Vertrag absichern. Dabei wird der am längsten bestehende Vertrag weiter geführt, die "jüngere" Police kann fristlos gekündigt werden. Einzelne Versicherer bestehen allerdings auf fristgerechter Kündigung, wenn unverheiratete Paare zusammenziehen.

Wichtig: Bei gemeinsamen Verträgen gibt es untereinander keine Haftung. Wenn also der neue Mitbewohner die teure Stereoanlage ruiniert, kommt die Versicherung dafür nicht auf.

Für Singles, junge Leute bis 25 und Senioren ab 50/60/65 Jahren werden Sondertarife angeboten. Hier können aber meist keine weiteren Partner oder Kinder mit versichert werden. Auch der sonstige Schutz kann eingeschränkt sein.

Altverträge weisen meist viel zu niedrige Versicherungssummen auf. Bei Umstellung bekommen Sie oft für den gleich hohen oder sogar für einen günstigeren Beitrag einen besseren Schutz!

Altverträge überprüfen und anpassen!

Voraussetzung für eine Leistung

Voraussetzung für eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit unbeabsichtigt entstanden ist. Neuerdings ist auch grobe Fahrlässigkeit in bestimmten Grenzen versicherbar.

Rechtsschutzfunktion

Die PHV hat aber auch eine Rechtsschutzfunktion, weil sie unberechtigte Ansprüche Dritter für den Versicherten abwehrt. Die Versicherung prüft dazu, ob und in welcher Höhe für den Schädiger eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Ist der Anspruch berechtigt, wird "reguliert", das bedeutet, der Versicherer zahlt Schadenersatz.

Wichtiger Grundsatz ist hierbei, dass sich der Geschädigte nach dem Schaden nicht schlechter, aber auch nicht besser stellt als ohne Schaden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer die Prozesskosten, und vertritt den Schädiger auch vor Gericht bzw. stellt einen Rechtsanwalt.

Kommt es im Zusammenhang mit dem Haftpflichtfall zu einem Strafprozeß, kann der Versicherer nach vorheriger Absprache auch die Kosten des Strafverteidigers übernehmen.

© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 26.03.2012
Startseite Start PHV nach oben e-Mail