Privathaftpflichtversicherung
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Wie jede Versicherung kennt auch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) Ausschlüsse, hier die wichtigsten:
- eigene Schäden
- Generell nicht versichert sind Ansprüche aus Schäden, die vorsätzlich
verursacht werden
- Haftpflichtansprüche, die über den gesetzlichen Umfang hinausgehen
- Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen¹)
- Schäden von Angehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer leben oder im gleichen Vertrag mitversichert sind (Kinder, Partner)
- Pferde-, Wagen-, Radrennen, Box- oder Ringkämpfe, auch Training
- Kraftfahrzeuge (Benzinklausel)
"Nicht versichert ist das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige
Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen." (Entwurf AHB 2008)
- jede Tätigkeit für einen Verein oder auch Schäden die im
Ehrenamt entstanden sind. Hierfür tritt eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung
(z. B. der Justizbehörden für ehrenamtliche Betreuer und Vormünder) ein,
falls vorhanden
- jede berufliche Tätigkeit; auch Tagesmütter, die gegen Bezahlung Kinder
hüten, müssen sich extra absichern¹)
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche
Tätigkeit des entstanden sind
- Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die entstehen durch allmähliche
Einwirkung von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit von Abwässern, Schwammbildung usw.
(Allmählichkeitsschäden)¹)
- Vertragserfüllung, Übertragung einer Krankheit und mehr
- Auch auf Bauherren, Haus- oder Grundstücksbesitzer erstreckt sich die private
Haftpflicht nur sehr eingeschränkt.
Nicht ersetzt werden selbstverständlich auch Straf- und Bußgelder, Schäden bei Jagdunfällen
und Glasschäden der eigenen Wohnung oder Mietsache. Trotz Einschluß
von Mietsachschäden kommt die Versicherung für Abnutzung und Verschleiß nicht auf.
Besonders zu versichern sind unter anderem:
- eigenes Surfbrett, Segelboot¹)
- Modellautos über 6 km/h und Flugmodelle¹)
- Haus- und Grundbesitz, Öltank(s)¹)
- Hunde- und Pferdehaltung
- Haftpflicht als Bauherr²)
- Besitz einer/von vermieteten Eigentumswohnung(en)²)
Viele nach Standardbedingungen ausgeschlossene Risiken können in modernen Verträgen zuschlagfrei
eingeschlossen sein. Prüfen Sie Ihren Bedarf und achten Sie auf die Bedingungen.
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¹) zum Teil einschließbar, teilweise nur mit Selbstbehalt.
²) innerhalb der PHV meist mit begrenzter Summe einschließbar.
Gegen Zuschlag versicherbar
Zusätzlich zum Grundschutz können bestimmte Risiken in den Vertrag einbezogen werden. Diese Erweiterungen können mit
Zusatzkosten verbunden sein. Bei von mir empfohlenen Anbietern sind sinnvolle Extras schon im Grundschutz enthalten
zum Beispiel:
- Forderungsausfall siehe: Zusätzliche Sicherheit
- Verlust privater Schlüssel, auch Schlüssel für Zentralschließanlagen
- Verlust betrieblicher Schlüssel, auch für Schließanlagen
- Mietsachschäden (z. B. kaputtes Waschbecken)
- Einschluß von Gefälligkeitsschäden
- Anmieten einer Ferienwohnung im In- und Ausland
- Schuldunfähige Kinder unter sieben Jahren
- Kinder unter zehn Jahren im Straßenverkehr
- Betreuung fremder Kinder mit/ohne Entgelt (Tagesmutter)
- Ehrenamtstätigkeit
- Allmählichkeitsschäden (durch Rauch oder Feuchtigkeit im Laufe der Zeit)
- beschädigte Heizöltanks (mit begrenztem Fassungsvermögen)
- Verschmutzung von Grundwasser und Gewässern
(z. B. durch Autowaschen, Umkippen eines Farbtopfes etc.)
- Benutzung eigener/fremder Windsurfbretter
- Hüten eines fremden Hundes
- Reiten fremder Pferde
- und vieles mehr
Bei der Auswahl einer Gesellschaft sollten neben dem Grundbeitrag auch die Beiträge
für besondere Risiken verglichen werden, soweit für diese ein Bedarf besteht.
© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 26.03.2012