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Georg Dickert, Guntramstr. 54, 79106 Freiburg, Telefon (0761) 27 45 74, Telefax (0761) 27 45 09

 

Privathaftpflichtversicherung

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Wie jede Versicherung kennt auch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) Ausschlüsse, hier die wichtigsten:

Nicht ersetzt werden selbstverständlich auch Straf- und Bußgelder, Schäden bei Jagdunfällen und  Glasschäden der eigenen Wohnung  oder Mietsache. Trotz Einschluß von Mietsachschäden kommt die Versicherung für Abnutzung und Verschleiß nicht auf.

Besonders zu versichern sind unter anderem:

Viele nach Standardbedingungen ausgeschlossene Risiken können in modernen Verträgen zuschlagfrei eingeschlossen sein. Prüfen Sie Ihren Bedarf und achten Sie auf die Bedingungen.

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¹)  zum Teil einschließbar, teilweise nur mit Selbstbehalt.
²) innerhalb der PHV meist mit begrenzter Summe einschließbar.

 
 

Gegen Zuschlag versicherbar

Zusätzlich zum Grundschutz können bestimmte Risiken in den Vertrag einbezogen werden. Diese Erweiterungen können mit Zusatzkosten verbunden sein. Bei von mir empfohlenen Anbietern sind sinnvolle Extras schon im Grundschutz enthalten
zum Beispiel:

Bei der Auswahl einer Gesellschaft sollten neben dem Grundbeitrag auch die Beiträge für besondere Risiken verglichen werden, soweit für diese ein Bedarf besteht.

© 2002/2012 Georg Dickert, zuletzt aktualisiert: 26.03.2012
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